Arbeitszeit im Gesundheitswesen: Die wichtigsten 5 Punkte aus rechtlicher Sicht

Viele Pfleger oder Ärzte zählen die Überstunden schon gar nicht mehr, die sie jede Woche leisten. Aber ist das auch rechtlich korrekt oder verlassen sich Spitäler einfach auf den guten Willen ihrer Mitarbeitenden? Was das Arbeitsrecht zum Thema Arbeitszeit im Gesundheitswesen sagt, erfahren Sie hier in 5 Punkten:

1. Was wird überhaupt zur Arbeitszeit gerechnet?

Die Definition von Arbeitszeit wird im Arbeitsgesetz (ArG) geregelt. Ein wichtiges Merkmal ist zum Beispiel, dass sich der Arbeitnehmende in dieser Zeit dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Deshalb gelten auch Bereitschaftsdienst, Pikett, Pausen oder Botengänge als Arbeitszeit. Was nicht dazuzählt, ist hingegen der Arbeitsweg. Solange man „in Bereitschaft“ ist, arbeitet man rechtlich gesehen – auch wenn man gerade nichts zu tun hat. Denn eine sinnvolle Arbeitsverteilung ist Sache des Arbeitgebers, nicht des Arbeitnehmers.

Mann hält Schild mit Paragraphen-Symbolen hoch

 

2. Wie lange muss ich pro Tag arbeiten?

Die zu leistende Arbeitszeit pro Tag folgt einer einfachen Formel: Die vertraglich festgelegte wöchentliche Arbeitszeit wird durch die 5 Tage einer Arbeitswoche dividiert. Das ergibt dann die Anzahl Stunden eines Arbeitstages.

3. 60-Stunden-Wochen im Spital: Erlaubt?

Arbeitnehmende in der Gesundheitsbranche dürfen maximal 50 Stunden pro Woche arbeiten, und maximal 6 Tage ohne Unterbruch. Für Kliniken, Spitäler, Heime und Internate gibt es aber eine Ausnahmeregelung: So darf der Arbeitnehmende 7 Tage hintereinander eingesetzt werden, solange er danach eine arbeitsfreie Zeit von mindestens 83 Stunden einhält und die Regel zur 50-Stunden-Woche nicht überschritten wird. (Diese Regelung ist nicht eindeutig, weswegen sie auch häufig nicht eingehalten wird. Es kann also vorkommen, dass jemand durch Zusatzzahlungen 7 Tage à 12 Stunden arbeitet).

Arzt oder Pfleger im weissen Kittel mit Spritze in der Hand

 

4. Welchen Anspruch auf Ruhezeit habe ich?

Grundsätzlich beträgt die gesetzlich festgelegte Ruhezeit mindestens 11 Stunden am Stück. Im Ausnahmefall darf die Ruhezeit auch einmal 8 Stunden betragen – vorausgesetzt, der Durchschnitt über 2 Wochen liegt immer noch bei 11 Stunden. Bei Kliniken, Spitälern, Heimen und Internaten sieht es etwas anders aus: Wenn über 2 Wochen eine durchschnittliche Ruhezeit von 12 Stunden gewährleistet werden kann, darf die Ruhezeit mehrmals wöchentlich auf 9 Stunden gesenkt werden (nur für Erwachsene).

5. Und wie sieht es mit Pausen aus?

Die tägliche Pause zur Mitte der Arbeitszeit ist Pflicht:

  • Ab 5.5 h Arbeitszeit: 0.25 h
  • Ab 7 h Arbeitszeit: 0.5 h
  • Ab 9 h Arbeitszeit: 1 h

Pausen müssen bezogen und vom Arbeitgeber eingeplant werden.

Wenn an Ihrem Arbeitsplatz die Arbeitsbedingungen nicht eingehalten werden, müssen Sie das nicht einfach stillschweigend tolerieren. Wie das geht bzw. was Ihre Möglichkeiten sind, können Sie bei VPOD  in Erfahrung bringen. Dieser Verband macht sich für faire Löhne und Arbeitsbedingungen sowie ein angemessenes Budget für Gesundheitsversorgung stark.

Falls Sie den Arbeitsplatz wechseln möchten oder müssen, finden Sie auf pflege-berufe.ch alle Jobs in der Pflege oder auf mpa-jobs.ch alle aktuellen Stellen für MPA in der Schweiz.

Autorin: Christina Graf

19 Antworten zu «Arbeitszeit im Gesundheitswesen: Die wichtigsten 5 Punkte aus rechtlicher Sicht»

  1. Hallo, Ich habe Unfall gehabt, wurde am fussgengerschtreifen angefahren: ossärer bandausriss, verletze arm momentan blockiert, mehrere Prellungen…
    Ich arbeiten in der pflege(SRK) sehr streng…
    PDL erwartet von mir und setze mich unter Druck zu arbeiten kommen, Mitarbeiter Mangel…
    Ich bin jetzt drei Wochen zuhause mit Gips…
    Wie viel Prozent darf mein Fuss belastet werden in Pflege Beruf, muss ich das mit Dr besprechen wie bin ich geschützt…

    1. Sehr geehrte Frau Duracak

      Sie haben das richtig vermutet. Am besten sprechen Sie mit Ihrem Arzt über Ihre Arbeitsfähigkeit. Er kann Ihnen sicher sagen, wie fest Sie Ihren Fuss belasten können und wie viele Prozent Sie arbeiten dürfen. Bitten Sie ihn um ein Arztzeugnis. Dieses können Sie dann Ihrem Arbeitgeber (oder PDL) vorlegen. Er darf Sie nicht zwingen, mehr zu arbeiten, als auf dem Arbeitszeugnis steht. Falls Sie dennoch mehr arbeiten, tun Sie das auf eigene Verantwortung. Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.

  2. ich arbeite als Fage in einem Pflegeheim 50%. Wie ist das mit den Wochenenden? Muss ich gleich viel Wochenende arbeiten wie die mit einer 100%igen Anstellung?

  3. Darf ein Tagesdienst auf 3 geteilt werden ( das heißt – ich muss am gleichen Tag 3 mal arbeiten gehen-7:30-12:45/14:30-16/16:44-19:30….ist es rechtlich erlaubt?

    1. Guten Tag,
      Leider können wir Ihnen keine rechtlich, abgesicherte Auskunft geben, da wir uns nur zeitlich begrenzt mit dem Thema befast haben und keine juristische Plattform sind. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitnehmerschutz/Arbeits-und-Ruhezeiten.html

      Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag

  4. Guten Tag

    Unser Sohn mach derzeit eine Ausbildung zum Fachmann Gesundheit.
    Bislang hat er seit dem 18. Lebensjahr immer einen Sonntag im Monat gearbeitet.
    Nun hat er die Abteilung gewechselt und wird bereits zum 2. Mal an 2 Sonntagen im Monat ( August 2 Sonntage/September 2 Sonntage) eingeteilt.

    Er ist derzeit 19 Jahre alt und befindet sich seit August im 3. Lehrjahr

    Ist das gesetzlich erlaubt, da er sich ja noch in der Ausbildung befindet ?

    1. Anna-Maria Argiropoulos

      Sehr geehrte Frau Jung

      Leider können wir Ihnen keine rechtlich, abgesicherte Auskunft geben. Wir raten Ihnen sich mit dem betreffenden Lehrlingsbetreuer Ihres Sohnes auszutauschen oder das Gespräch mit einer Betreuungsperson aus der Berufsschule aufzusuchen.
      Vielleicht finden Sie auch Hilfe auf der Homepage von https://vpod.ch/themen/gesundheit/

      Wir befassen uns nur zeitlich beschränkt mit einem Thema, als das wir das vertieft und in Ihrem Fall auch rechtlich richtig beantworten könnten.

      Wir wünschen Ihnen einen guten Tag

  5. Guten Tag
    Wie lange darf man sich Zeit lassen um den Zeit- Ausweis zu kontrollieren und zu beanstanden.
    Habe den Februar Zeit-Ausweis 11. April beanstandet weil sie mir meine Überstunden nicht richtig übertragen hat.
    Die Antwort darauf : Jetzt ist es zu spät. Ist das gesetzlich erlaubt ?
    In anderen Berufen wird bis 5 Jahren kontrolliert und muss korrigiert werden.

    Mit freundlichen Grüssen

    1. Andreas Oetiker

      Guten Tag Frau Flury

      Grundsätzlich erlöschen Forderungen aus erbrachten Leistungen im Arbeitsrecht für den Arbeitnehmer nach 5 Jahren. Dies gestützt auf Art. 128 Ziff. 3 OR. Dementsprechend lassen sich die Überstunden nicht einfach «löschen». Am besten Sie suchen noch einmal den Kontakt zum HR. Ansonsten können Sie auch für eine verbindliche Auskunft eine Rechtsberatung kontaktieren.

      Beste Grüsse
      Andreas Oetiker

  6. Guten Tag
    Ich bin eine SRK pflegerhelferin.
    Arbeit 80% in einer Betreuung heim ( psichiatrie) mit unterschiedlichen altes es
    Bewohner ( 18-65)
    Ich bin schon 3.5 Jahren in diese Betriebe für die gleiche lohn (3.520 Fr. Brutto)
    Meine Frage: Ist diese betrag gerecht??
    Herzlichen Danke

    1. Andreas Oetiker

      Hallo Frau Müller

      Herzlichen Dank für Ihren Kommentar. Die Frage nach der Lohngerechtigkeit ist schwierig zu beantworten. Denn durch welche Faktoren ist Gerechtigkeit definiert? Mit dieser philosophischen Antwort oder vielmehr Gegenfrage ist Ihnen jedoch wenig bis gar nicht geholfen.
      Gemäss der Lohnstatistik von 2017 liegt der Durchschnittsbruttolohn in der Pflegehilfe SRK bei CHF 3’790. Dies bei einem Vollzeitpensum und der Zahlung eines 13. Monatslohns. Davon ausgegangen, dass auch Sie einen 13. Monatslohn beziehen, liegen Sie im oberen Durchschnitt.
      Genauere Informationen finden Sie auf nachfolgendem Link: https://www.lohncheck.ch/gehalt/Pflegehelfer+SRK

      Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben und wünschen Ihnen beruflich alles Gute.
      Freundliche Grüsse,
      das Redaktions-Team

  7. Hallo zusamme,
    Ich 33 jährige Lernende als FaGe auf einem Demenzabteilung . Ich habe mich für normal
    3 jährige Lehr . Also 740 fr ist mein Lohn . Ich dachte villeicht kann mich jemand da alle offenen Fragen beantworten.
    Ist es erlaubt als Lernende 4 Samstag und drei Sonntag im Monat zu arbeiten?
    Manchmal arbeite ich 6 Tagen am Stück dann eine frei dann wieder 6 Tagen am Stück . Ich bekomme alle Tagen kompensiert wieder , manchmal 4 Tage frei oder wie jetzt bald habe ich sogar 7 Tagen frei ( keine Ferien!)
    Manchmal Zweifel ich ob ich es schaffe der Lehr bis am Ende zu machen 🙁
    Meine Betrieb wusste dass ich eine Mutter bin und haben mich über das alles nichts gesagt. Ich arbeite sehr Sekten von 7-16 wie die anderes und häufig geteilte Dienst 7:30 bis 12h dann 16h bis 20h ohne Pause am
    Morgen und ohne Pause am Nachmittag .jetzt ist neue ab Februar muss ich mehr mehr Dienst von 14h bis 23h machen 🙁
    Ich war schockiert und habe bis jetzt immer nur ja gesagt . Ich bin sehr gut in der Schule habe sehr gute Note auch im
    Praktisch ! Möchte die Stelle nicht aufgeben und habe Angst zu reklamieren dass meine Noten schlechte beurteilen können vor allem
    Im Betrieb. Manchmal arbeite ich 7 Tagen am Stück und dann nur 2 frei . Was mich einfach sehr müde macht weil ich mich nicht erholen kann wenn ich häufig frei bekommen an der Woche . Manchmal muss ich spät Dienst machen Tag vor dem Schule oder ÜK . Ich halte es nicht mehr aus weil am
    Anfang haben mich anders informiert bevor ich Lehrvertrag unterschreibe. Dass ich sicher 2 Weekend frei habe mit meinem Tochter hat es bis jetzt nur drei mal gegeben seit 1,5 Lehr ;(
    Ich musste in meine einzige frei Tag so gar fur zusätzlich Weiterbildung für mitarbeitende gehen müssen ! Mehr mal musste ich aus meine frei Tage gehen weil sie sagen es ist obligatorisch nach Betriebseregeln ! Ich kollabiere bald weil diplomieret schieben nir immer viel Arbeit dass ich manchmal nicht meine Aufgabe fertig machen kann . Ich habe auch nichts gesagt und versucht immer alles fertig zu machen bevor ich nach Hause gehe ! Eben manchmal schaffe ich nicht alles.
    Beim spät Dienst bin ich häufig mit SRK alleine und keine diplomierte Person oder Berufsbildner . Ich musste so gar ein mal während dem Abendessen eine Frau die aspiriert hat retten und heimlich griff machen . Ich habe so wenig Erfahrung gehabt und fast zweifelt !! Habe Alarm gelöst aber bis eine von anderes Abteilung gekommen ist, könnte ich zum Glück die Frau retten.
    Ich brauche hilfe . Was soll ich machen ?
    Ich möchte nicht meine Lehrstelle verlieren weil
    In meinem Alter und als Ausländerin habe wenig Chance 🙁
    Danke

    1. Hallo Carmen
      Danke für Ihren Kommentar! Wir raten Ihnen, sich beim VPOD (www.vpod.ch) zu informieren und beraten zu lassen. Dieser Verband vetritt für Sie Ihre Rechte beim Arbeitgeber. So können Sie Ihre Arbeitsbedingungen im Detail besprechen und erfahren, welche Massnahmen Sie treffen können. Suchen Sie auch das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und erklären Sie ihm, dass sie unglücklich und überfordert sind. Vielleicht finden Sie zusammen eine Lösung.
      Wir wünschen Ihnen viel Erfolg dabei!
      Freundliche Grüsse,
      das Redaktions-Team