Erstes internationales Jobsharing-Kolloquium in Fribourg

Der Begriff «Jobsharing» gewinnt auf dem internationalen und, vor allem seit der Annahme der Einwanderungsinitiative, auch auf dem Schweizer Arbeitsmarkt immer mehr an Bedeutung. Konkret ist damit gemeint, dass eine Stelle, die vormals von einer einzigen Person besetzt war, nun unter zwei Arbeitnehmern aufgeteilt wird. Dies ermöglicht vor allem Müttern und anderen Personen, die zwar im Arbeitsleben präsent bleiben, aber keine volle Stelle besetzen möchten, trotz dieser Einschränkung in einer anspruchsvollen Position zu arbeiten. Auch ältere Personen haben so die Möglichkeit, sich zunächst nur Teilzeit pensionieren zu lassen, und Ihre alte Stelle so noch länger behalten zu können, als es sonst womöglich der Fall wäre. Doch nicht nur die Arbeitnehmer, auch die Unternehmen profitieren von Jobsharing!
Durch die Möglichkeit, jüngere und ältere Arbeitnehmer auf der selben Stelle arbeiten zu lassen, kann die ältere ihr Wissen an die jüngere Generation weitergeben womit garantiert wird, dass dem Betrieb wertvolles Know How erhalten bleibt. Ausserdem ist so bei Ferien oder krankheitsbedingter Abwesenheit eines Arbeitnehmers stets eine kompetente Vertretung vorhanden. Durch die geteilte Arbeitsbelastung sind die Mitarbeiter ausserdem motivierter, und kommen auch in Zeiten grosser Belastung nicht so schnell an ihre Grenzen. Dies minimiert die Fluktuationsrate in den Unternehmen und sorgt dafür, dass weniger Mitarbeiter auf Grund von Überbelastung ausfallen.

Fachkräfte sind leichter zu finden

Auch die Schweiz sieht sich in gewissen Sektoren, wie zum Beispiel im medizinischen Bereich, bereits seit geraumer Zeit mit einem Fachkräftemangel konfrontiert. Die Annahme der Einwanderungsinitiative und die Tatsache, dass in den nächsten zehn Jahren weit mehr Arbeitnehmer pensioniert werden als dafür nachrücken, lassen nun damit rechnen, dass sich dieser Fachkräftemangel in den nächsten Jahren noch massiv verstärken wird. Jobsharing kann hier ein wertvoller Lösungsansatz sein, indem es den Unternehmen ermöglicht, auch Leute zu akquirieren, die nicht gewillt oder dazu in der Lage sind, 100 Prozent zu arbeiten. Dies erhöht die Zahl potenzieller Arbeitnehmer massiv.
So ist es nicht weiter verwunderlich, dass das erste, vom Verein PTO abgehaltene Jobsharing-Kolloquium Europas, am Montag, den 4. Mai 2015, in Fribourg in der Schweiz stattgefunden hat.

Jobsharing funktioniert überall

In diesem Rahmen diskutierten rund 220 Gäste in fünf Panels mit ungefähr 45 Referenten aus den verschiedensten europäischen Ländern über das Potenzial von Jobsharing und darüber, wie man es effektiv gestalten könnte. Der Grundtenor dieser Diskussionen war überaus positiv. So plädierte beispielsweise Sara Hill, Mitarbeiterin bei Capability Jane in London, dafür, dass Jobsharing «in any role» möglich sei. Ihre Aufforderung «Show me a job in which you can’t!» verdeutlichte noch einmal, dass es nach Meinung der Jobsharing-Expertin möglich sein sollte, diese Form des Arbeitens in jeder Position und in jedem Unternehmen zu etablieren. Ihre Aussage wurde unter anderem vom Erfahrungsbericht der Co-Direktorin der Grünen Partei, Regula Rytz, untermauert, die sich ihren Posten schon seit geraumer Zeit mit ihrer Kollegin Adèle Thorens Goumaz teilt.

Regula Rytz und Adèle Thorens Goumaz, Quelle: Go-for-Jobsharing.ch

Auch Christophe Darbellay, Präsident der CVP, glaubt an das Konzept des Jobsharings. Er brachte im Rahmen des Kolloquiums zum Ausdruck, dass das Potenzial für Jobsharing in der Schweiz seines Erachtens nach durchaus vorhanden sei. Nun gelte es, so Darbellay, die inländischen Unternehmen vermehrt über dieses Modell zu informieren und sie für dessen Vorteile zu sensibilisieren. Mit dem Kongress sei diesbezüglich bereits ein wertvoller Schritt in die richtige Richtung getan.

Keine rechtlichen Regulierungen

Was die rechtliche Regelung des Jobsharings anbelangt, so waren sich alle Teilnehmenden des Kolloquiums einig, dass es hierfür keine verbindlichen rechtlichen Regelungen in der Schweiz geben solle. Jobsharing müsse, so die einvernehmliche Grundannahme, stets auf freiwilliger Basis ablaufen. Dort, wo Jobsharing betrieben wird, sollen die Arbeitnehmer je einen eigenen Arbeitsvertrag erhalten, der von einem Zusatzvertrag ergänzt wird, der die spezifischen Modalitäten dieser Arbeitsform regelt.

Damit die Umsetzung des Jobsharings auch ohne rechtlichen Rahmen beobachtet und evaluiert werden kann, wird es im Jahr 2016 erstmals in die SAKE-Daten des Bundesamtes für Statistik aufgenommen, was die Teilnehmenden des Kolloquiums als äusserst erfreulich beurteilten.

Bereits einige Jobsharing-Stellen in der Schweiz vorhanden

Können Sie sich vorstellen, dass Jobsharing auch für Sie das richtige Arbeitsmodell ist? Dann haben wir gute Neuigkeiten für Sie! Denn nebst der Möglichkeit, beim Unternehmen Ihrer Wahl gezielt nach diesbezüglichen Möglichkeiten zu fragen, gibt es bereits heute einige Stellen in der Schweiz, die explizit für Jobsharing ausgeschrieben werden. Wie Sie diese Stellen finden? Ganz einfach – geben Sie in das Suchfeld der Online-Jobsuchmaschine Jobagent den Begriff «Jobsharing» ein, und lassen Sie sich von den dort bereits ausgeschriebenen Stellen inspirieren! Wer weiss – vielleicht ist ja Ihr neuer Arbeitgeber bereits dabei?!

Autorin: Lisa Weber

Quelle: Go-For-Jobsharing.ch

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