Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Worauf man achten sollte

Sie sind mit Ihrem aktuellen Arbeitsplatz nicht mehr zufrieden und möchten das Arbeitsverhältnis beenden? Hier ein paar Dinge, auf die Sie achten sollten, damit Sie einen reibungslosen Abgang hinlegen können.

Was kommt ins Kündigungsschreiben?

Die Kündigung kann mündlich erfolgen, jedoch ist aus Beweisgründen eine schriftliche Kündigung vorzuziehen. Sie wird wirksam, sobald der Arbeitgeber sie erhalten hat und nicht, sobald sie den Poststempel trägt! Sie sollten also unbedingt auf eine frühzeitige Einreichung achten und die Kündigung am besten bei der Post als Einschreiben aufgeben oder sie direkt selbst dem Chef übergeben. Behalten Sie ein Doppel vom Schreiben. Inhaltlich sollten enthalten sein: die Angaben des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers, welcher Vertrag gekündigt wird und auf welches Datum die Kündigung erfolgt. Ob Sie einen Kündigungsgrund angeben wollen oder nicht liegt ganz bei Ihnen. Am Schluss das Datum des aktuellen Tages und die Unterschrift nicht vergessen und schon kann das Schreiben auf die Post!

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist ist ein Schutz für beide Seiten. Der Arbeitgeber hat Zeit, einen Nachfolger zu finden, und der Arbeitnehmende kann sich eine neue Stelle suchen. Die Kündigungsfrist sollte daher auf jeden Fall eingehalten werden. Es wird immer auf Ende Monat gekündigt, ausser während der Probezeit. In der Schweiz existieren nach Obligationsrecht folgende Kündigungsfristen:

  • in der Probezeit: 7 Tage
  • im 1. Dienstjahr: 1 Monat
  • vom 2. bis zum 9. Dienstjahr: 2 Monate
  • ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate.

Diese Fristen bestehen nur, wenn im Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist nicht anders geregelt ist. Sie muss aber, nach Beendigung der Probezeit, mindestens einen Monat betragen. Im Schreiben wird das Datum des voraussichtlich letzten Arbeitstages angegeben. Wenn die Kündigungsfrist also zum Beispiel drei Monate beträgt und die Kündigung im Juni eingereicht wird, dann wird ,,auf den 30. September‘‘ gekündigt.

Tipps für einen guten Abgang

Sie könnten nun denken, das Schwerste hinter sich zu haben und sich während der Kündigungsfrist gemütlich zurücklehnen zu können. Aber Achtung! Diese Zeit zwischen ,,Ich habe mich entschieden‘‘ und ,,Ich bin dann mal weg‘‘ bietet einiges Potential für Konflikte. Sei es, dass der Chef die Kündigung persönlich nimmt oder dass Sie während Ihrer Zeit im Unternehmen schlechte Erfahrungen gesammelt haben. Damit Sie die Kündigungsfrist überstehen und an Ihrem letzten Arbeitstag mit einem positiven Gefühl gehen können, hier ein paar Tipps:

  1. Schützen Sie Ihren eigenen Ruf und verhalten Sie sich bis zum Ende professionell.
  2. Seien Sie vorsichtig, was Sie als Kündigungsgrund nennen, falls Sie danach gefragt werden. Jetzt noch Kritik am Chef oder am Unternehmen zu üben, bringt niemandem Vorteile.
  3. Und, auch wenn Sie sich riesig freuen, prahlen Sie nicht mit Ihrem neuen Job, der Chef könnte sich dadurch provoziert fühlen.

Wenn Sie weitere Informationen rund um das Thema Kündigung erhalten möchten, schauen Sie hier vorbei: Kündigung – Checklisten, Tipps und Tricks – jobagent.ch

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7 Antworten zu «Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Worauf man achten sollte»

  1. Frau Karabasic
    Danke für diesen Beitrag

    Ich habe noch ein gutes Merkblatt gefunden vom Amt für Wirtschaft und Arbeit, Arbeitslosenkasse vom Kanton Thurgau, 1 Seite als PDF Datei, sehr hilfreich

    https://awa.tg.ch/public/upload/assets/34894/Infoblatt_Kuendigungsschutz_und_Sperrfristen.pdf

    Urs
    DrKPI CyTRAP

    1. Vielen Dank für das Merkblatt Herr Gattiker!

  2. […] können, um ein besseres Arbeitsklima zu schaffen. Falls Sie Ihren Arbeitsvertrag trotzdem noch während der Probezeit auflösen wollen, finden Sie in diesem Beitrag einige […]

  3. […] Aktionismus und sofort kündigen, davon sollte man abraten. (Nur zur Sicherheit: hier ist alles, was Sie übers Kündigen wissen sollten). Dennoch gilt, es jetzt zu handeln: Leiten Sie die angestrebten Veränderungen jetzt in die Wege. […]

  4. Vielen Dank für diesen informativen und hilfreichen Beitrag zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Ich bin erst am Beginn meiner Karriere, trotzdem möchte ich schon über die Kündigung informiert sein. Gut zu wissen, dass ich nicht verpflichtet bin, einen Kündigungsgrund zu nennen. Man sollte sich aber einige Gründe überlegen, für den Fall, wenn man danach gefragt wird.