Was tun, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt?

Pünktlich zum 25. jedes Monats ist jeweils der Lohn auf dem Konto – so sind es sich die meisten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen jedenfalls gewohnt. Doch was kann ich tun, wenn dies bei mir nicht mehr der Fall ist und der Arbeitgeber den Lohn nicht (rechtzeitig) zahlt? Darf er oder sie den Lohn später auszahlen oder gar zurückhalten?

Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber den Lohn bis zum Letzten des Monats auszuzahlen hat, es sei denn im Arbeitsvertrag ist dies anders geregelt. Sollte der Lohn nicht vertragsgemäss auf Ihrem Konto erscheinen, heisst das für Sie: sofort handeln! So sollten Sie vorgehen:

  1. Suchen Sie ein klärendes Gespräch mit Ihren Vorgesetzten. Vielleicht handelt es sich um ein Missverständnis.
  2. Erreichen Sie damit nichts, senden Sie eine Mahnung als eingeschriebenen Brief an Ihren Chef oder Ihre Chefin. Setzen Sie dabei eine Frist von 5-7 Tagen, in der die Lohnzahlung zu erfolgen hat. Eine Vorlage dafür finden Sie auf schweizer-arbeitsrecht.ch oder beim Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Thurgau.
  3. Zusammen mit der Mahnung sollten Sie eine Lohnsicherheit einfordern. Dazu eignen sich Bankgarantien, Wertpapiere oder Faustpfänder.
  4. Hatten Sie keinen Erfolg, ist eine Arbeitsverweigerung zulässig. Dabei haben Sie weiterhin Recht auf Lohn. Allerdings können Sie Ihre Vorgesetzten vor das Arbeitsgericht ziehen, wobei es dann dem Gericht offen steht, über die Rechtmässigkeit zu urteilen.
  5. Klagen oder Betreiben: Ausstehende Löhne können Sie vor dem Friedensrichter einklagen oder über das Betreibungsamt geltend machen. Solange das Arbeitsverhältnis aber noch besteht, empfiehlt sich beides nicht. Hat der Arbeitgeber Konkurs angemeldet, kann sich das Konkursverfahren über Monate oder gar Jahre erstrecken. Obwohl die Lohnzahlungen vor anderen Forderungen priorisiert werden, kann es dauern, bis Sie den Lohn erhalten. Deswegen kommt die Arbeitslosenversicherung für die letzten vier Monatsgehälter auf (Frist nicht verpassen!).
  6. Nützt alles nichts, steht es Ihnen frei, fristlos zu kündigen (gemäss OR Art. 337). Dazu muss ein wichtiger Grund vorhanden sein (z.B. dass das Arbeitsverhältnis aufgrund ausbleibender Lohnzahlung dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin nicht mehr zugemutet werden kann). Darüber, ob der Grund als «wichtiger Grund» eingestuft werden kann, entscheidet im Streitfall das Arbeitsgericht.

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Haben Sie weitere Fragen zu Lohnthemen, wie beispielsweise zum 13. Monatslohn und der Gratifikation.

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Autorin: Carole Kläy

27 Antworten zu «Was tun, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt?»

  1. Lustenberger Jonas

    Guten tag ich arbeite seit 10 Jahren in einer mechanischen Werkstätte, mein Chef zahlt hin und wieder bis zu 12 Tage zu spät, was kann ich mache, er wurde mehrmals imformiert.

    1. Lieber Jonas

      Eigentlich müsste der Chef, wurde nichts anderes abgemacht und steht nichts anderes im Vertrag, den Lohn Ende jedes Monats zahlen (Art. 323 Abs. 1 OR). Dein Chef befindet sich also im «Lohnverzug».

      Du hast die Möglichkeit einen eingeschriebenen Brief schicken und eine kurze Frist von fünf bis sieben Werktagen setzen. Kommt nach der Frist kein Lohn, kannst Du – als Arbeitnehmer – die Arbeitsleistung verweigern bis das Geld auf dem Konto ist. Achtung: Dieser Schritt sollte vorher ebenfalls schriftlich angedroht werden, sonst wird noch behauptet, Du seist unentschuldigt einfach der Arbeit fern geblieben. Es wäre gut, wenn Du Rechtsberatung hättest. Die weiteren Möglichkeiten, gerichtliches Vorgehen oder Betreibung, sind wohl weniger geeignet in Deinem Fall. Wie wäre es, wenn Du Deinem Chef hilfst einen Dauerauftrag einzurichten? Oder, wenn Du Dich mit Deinen Arbeitskollegen verbündest und darauf bestehst, dass ein Dauerauftrag eingerichtet wird?

      Lass uns wissen wie Du die Situation gelöst hast.

      Freundliche Grüsse
      Jo Widmer

  2. Guten tag, meine Schwester ist im 1. Lehrjahr und bekommt seit 3 Monaten keinen lohn. Was kann sie tun?
    Freundliche grüsse

    1. Liebe Delia

      Bitte entschuldigt die verspätete Antwort. Wie sieht die Situation mittlerweile aus?

      Deine Schwester hat, so nehme ich an, einen Lehrlingsvertrag unterschrieben. Darin ist ein Lehrlingslohn festgehalten. Es ist egal in welchem Lehrjahr sie ist, denn wird sie nicht bezahlt, so wird dieser Vertrag nicht erfüllt. Wenn es möglich ist, so soll sie mit ihren Lehrmeister*innen reden und auf Augenhöhe versuchen, das Problem so zu lösen. Bringt das nichts, so könntest du deine Schwester unterstützen, indem ihr euch informiert und Hilfe holt. .

      Lasst von euch hören, ob die Situation gelöst werden konnte.

  3. Ich habe in Bar gearbeitet 2 und halb Monate er will nicht zahlen was soll ich machen bitte

    1. Isabelle Schaffner

      Guten Tag
      Leider können wir Ihnen keine rechtlich, abgesicherte Auskunft geben, da wir uns nur zeitlich begrenzt mit dem Thema befasst haben und keine juristische Plattform sind. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit.html

      Beste Grüsse
      Das Redaktion-Team

  4. Hallo, Ich habe am 18.03.18 Angefang mit Arbeit, Am 29.03.18 gekundigt weil Ich ein andere job gefonden hat was viel mehr bezahlt. Mein arbeitgeber ware einverstanden und hat mein kurzfristigekonigung akseptiert und schrifteligt bestättig. Aber mein lohn nicht bezahlt. Hat gesagt Ich musse warten bis 25.04.18 fur mein lohn… Ist das richtig??

  5. Der Arbeitgeber zahlte mir über 2 Monate keinen Lohn. Infolge eines Unfalles prüfte die Suva einen möglichen Anspruch. In dieser Zeit erhielt ich keinen Lohn, erst als der Entscheid der Suva positiv ausfiel, überwies das Temporärbüro mir den Lohn für meinen Arbeitsausfall. Dies nach über 2 Monaten. Das Temporärbüro teilte mir mit, dass sie nicht verplichtet sind Lohn auszuzahlen, wenn noch kein fixer Entscheid der Suva steht. Ist das wirklich so? Falls die Suva den Antrag abgelehnt hätte würde dies ja über Krankheit laufen, und das wäre ein anderer Lohn, so die Aussage des Temporärbüros. Müsste der Arbeitgeber nicht trotzdem Ihren Lohnzahlungen pünktlich nachkommen, und anschliessen wenn klar ist welche Versicherung bezahlt, allfällige Korrekturen machen? Vielen Dank.

    1. Anna-Maria Argiropoulos

      Liebe Laura

      Das tut mir sehr leid. Leider können wir dir keine rechtlich abgesicherte Antwort geben, da wir uns nur zeitlich limitiert mit diesen Themen auseinandersetzen. In diesem Fall würde ich mich unbedingt an eine Rechtsberatung wenden.

      Liebe Grüsse
      das Redaktions-Team

  6. Hallo
    Ich hatte einen Befristeten Vertrag bis am 31.12.18, da ich über die Weihnachtszeit Ferien genommen habe, musste ich 4 Tage angeben und zwar den 24.12,27.12,28.12 und dene 31.12, da diese Tage bezahlte Ferientage sind muss mir doch der Chef diese noch auszahlen. Meine letzt Lohnabrechnung habe am 21.12.2018 erhalten. Diese Tage sind doch noch“Arbeitstage an denen ich noch eigentlich arbeite“ oder? Oder liege ich da falsch?
    Bitte um eine Rückmeldung
    Dankee

    1. Anna-Maria Argiropoulos

      Guten Tag

      Vielen Dank für Ihre Frage und Interesse. Leider könne wir Ihnen keine rechtlich abgesicherte Antwort geben, da wir uns mit diesen Themen nicht auf juristische Weise auseinandersetzen.
      Vielleicht hilft Ihnen diese Seite https://www.beobachter.ch/arbeit/arbeitsrecht/arbeitsvertrage-engagement-auf-zeit-das-sind-ihre-rechte weiter. Ansonsten rate ich Ihnen sich Unterstützung respektive Rat bei einer Rechtsberatung einzuholen.

      Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag und viel Erfolg!

      Anna-Maria Argiropoulos

  7. Hallo
    Mein mann hat fest Vertrag Zeit 2015 wir warn in Ferien und mein man hat Unfall ihr ist Moment in Behandlung ich habe ales Krankmeldung beim Arbeitgeber gesendet aber ihr schreibe immer das kein Krankmeldung bekommen.ich habe Beweis gesendet und denn ihre will Übersetzung in deutscher Sprache ich habe Argen wie ein Geschäft und da nach haben wir kein Lohn bekommen. wir sind in Ausland und wir haben kein Geld auch für Behandlung und jetzt Arbeitgeber schreibt Kündigung 31.03.2019 das die Arbeit Verweigerung Grund weil wir habe nicht Krankmeldung Übersetzung Nicht gemacht von englisch nach Deutsch.was muss ich tun bitte helfen wo mus ich melden

    1. Anna-Maria Argiropoulos

      Guten Tag

      Wir können Ihnen leider keine rechtlich abgesicherte Antwort geben, da wir uns nur kurzzeitig mit einem Thema beschäftigen. Ich rate Ihnen daher, sich rechtliche Unterstützung von einer Rechtsberatung die in der Schweiz ansässig ist zu holen.

      Ich wünsche Ihnen alles Gute!

  8. ich habe gerade das problem das mein ag mein überstundensaldo nicht auszahlt. stattdessen versucht er den betrag zu drücken
    («lass uns betrag x machen und dann passt das für beide, vergiss schliesslich nicht was wir alles für dich getan haben») und als man verneint und alle arbeitszeiten nachweisen kann, kommt ein okay und ein paar tage später geht es wieder los mit aber…..
    dafür noch 1 monat länger in dem betrieb geblieben und weil ich meine kollegen nicht hängen lassen wollte und selbst da beim stundenlohn beschissen und einfach m,al 3franken weniger/stunde ausgezahlt als abgemacht war.
    und weil man sich wehrt, wird zwischenverdienstbescheinigung erst mitte des darauffolgenden monats beim rav eingereicht….
    jetzt ist anwalt eingeschaltet und jetzt werde auch ich keine rücksicht mehr auf meine arbeitgeber nehmen, sondern alles was ich nachweisen kann, was nicht mit rechten dingen in der firma abläuft, wie die mitarbeiter um ihre stunden beschissen werden und unwissenheit ausgenutzt wird.
    habe meinem chef gesagt, ich bin das liebste auf der welt, aber sobald man mir gegenüber unfair wird und mich versucht zu bescheissen, kann ich auch anders…

    das schlimmste für mich an dem ganzen ist aber ehrlich gesagt, dass ich niemals nie gedacht oder damit gerechnet hätte das mein arbeitgeber mal so drauf sein wird, vor allem da man über die ganze zeit, die man dort geschafft hatte ein super verhältnis hatte.
    werde wieder berichten wenn es einen neuen stand gibt.

    kann mir allerdings jemand mitteilen, wo man sich am besten hinwendet um mitzuteilen achtung der bescheisst seine mitarbeiter um stunden, frei nach dem motto, wenn du es nicht kontrollierst, selber schuld.
    und wie man das in «rechtsjargon» nennt….
    bin auch am überlegen ob ich mich auch an die presse wenden soll, weil finde, solchen leuten gehört das handwerk gelegt…..

    1. Anna-Maria Argiropoulos

      Guten Tag

      Wir können Ihnen leider keine rechtlich abgesicherte Antwort geben. Sie haben aber bereits das einzige richtige gemacht, in dem Sie sich an einen Anwalt gewendet haben.
      Wir können uns gut vorstellen, dass Ihre momentane Situation nicht besonders aufbauend ist aber geben Sie ihren Kämpferwillen nicht auf, es kommt bestimmt alles wieder in Ordnung.

      liebe Grüsse

  9. Hallo
    Ich habe den märzlohn noch nicht erhalten weil mein chef finanzielle orobleme hat im moment! Er teilte aber allen angestellten mit das wir das geld sicher bekommen
    Nun wollten wir arbeits verweigerung machen und mein chef droht mit sofortiger kündigung
    Kann er das, weil er uns erklärt hat das geld kommt bitte um geduld
    Oder kann ich fristlos rauslaufen?
    Wer kann mir da tips geben?

    1. Grüezi
      Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber den Lohn bis zum Letzten des Monats auszuzahlen hat, ausser dies sei im Arbeitsvertrag anders geregelt. Wird der Lohn nicht ausgezahlt, können Sie Ihrem Chef eine Mahnung schreiben, Vorlage z.B. http://www.schweizer-arbeitsrecht.ch/de/vorlagen-und-muster/an-mahnung-lohnzahlung-und-androhung-fristlose-kuendigung oder Ihren Lohn vor dem Friedensrichter einklagen. Auch Arbeitsverweigerung ist unter Umständen zulässig. Nützt alles nichts, kommt die fristlose Kündigung in Frage, sofern innert angemessener Frist für Ihre Forderungen keine Sicherheiten gewährleistet werden (https://or.gesetzestext.ch/artikel.cfm?key=498&art=Der_Arbeitsvertrag). Ich weise Sie allerdings darauf hin, dass dieser Blog keine Rechtsberatung ist. Für eine verbindliche Auskunft kontaktieren Sie bitte eine Rechtsberatung.

  10. Commendatore Natalizio

    Ich bekomme mein Lohn nicht seit dem 5.10.2017.
    Darauf hin habe ich meinem Arbeitgeber gesetzt dass ich nicht weiter Arbeiten bis ich mein Lohn bekomme.
    Seite dem 5.10.2017 habe ich immer noch kein Lohn bekommen und auch keine schriftliche Kündigung bin aber seit dem 10.11. 2017 bei der Rav als Arbeitslosigkeit gemeldet .
    Habe am 1.12 .2017 auch ein Termin beim Friedensrichter .
    Wie stehen die Chancen.
    Noch möchte ich hinfügen das der Arbeitgeber mir eine Anzeige wegen Diebstahl gemacht hat.
    Wo bei ich keins begannen habe mit beweisen .
    Da er mit einem kassensystem arbeitet wo er er schwarz kassiert und nur die Hälfte Offiziel angibt.
    Was soll ich tun.
    Bitte um Antwort.

    1. Job und Karriere Blog

      Danke für Ihren Kommentar.
      Dass Sie sich bereits beim RAV gemeldet haben, ist gut. Ein Wechsel der Arbeitsstelle scheint dringend nötig zu sein. Falls der Termin beim Friedensrichter keine Einigung bringt, sollten Sie sich unbedingt professionelle Hilfe suchen.
      Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
      Liebe Grüsse
      das Redaktions-Team

  11. Ich brauche hilfe von die gesetz
    Ich habe überall vesucht meine lohn zum krichen und für die meine muttet auch aber für uns nimant helfet nicht
    Meine chef für mich und für meine mutter lohn nicht bezalt. Bin ich wah bei die raf. Bei di gemande , Polizai, statperident , bei ein berate. Aber trostem er zalt nicht und reagiet gar nicht. Ich und meine mutter brauche hilfe.

    1. Job und Karriere Blog

      Guten Tag Herr Horvarth. Wenn Ihr Arbeitgeber den Lohn nicht bezahlt, sollten Sie zuerst eine schriftliche Mahnung für Ihren Vorgesetzten verfassen, so haben Sie einen Beweis dafür, dass Sie den Lohn eingefordert haben. Falls dies nichts nützt, können Sie Ihre Arbeit verweigern. Ändert auch dies nichts an der Situation sollten Sie sich professionelle Hilfe von einem Anwalt holen. Falls dieser Zustand über längere Zeit andauert, sollten Sie sich überlegen, die Arbeitsstelle zu wechseln.

  12. Leider gibt es das tatsächlich bei kleineren Betrieben vornehmlich immer wieder, dass der Arbeitgeber seinen Zahlungen nicht nachkommt. Für den Arbeitnehmer ist so etwas immer eine ganz fatale Situation. Hier sollte man sich professionelle Hilfe suchen, um schadenfrei aus dieser Zwickmühle wieder herauszukommen.

  13. schlimm wird es wenn man als Arbeitnehmer mehr durchblick in Sachen verträge und Finanzen hat als der arbeitgeber

  14. Dass ein Arbeitgeber die Löhne nicht zahlt, ist ein absolutes No-go, wie ich finde. Mitarbeiter sind das höchste Gut eines Unternehmens. Keine Mitarbeiter – kein Unternehmenserfolg. Wer sich mit der Lohnbuchhaltung überfordert fühlt, sollte einfach einen externen Dienstleister zurate ziehen. Buchhaltung und Lohnbuchhaltung müssen immer absolut korrekt laufen. Nur so lassen sich Missstände frühzeitig erkennen und entgegenwirken.

  15. Das Problem ist, dass man als Arbeitnehmer leider oft am kürzeren Hebel sitzt. Schliesslich hofft man natürlich bis zum Schluss auf eine Einigung, da man seine Arbeit im besten Fall ja braucht und weiterführen möchte. Zahlt der Arbeitgeber nicht, macht es immer Sinn, einen neutralen Mittler mit ins Boot zu nehmen. Dieser kann auf der sachlichen Ebene eine Einigung finden. Emotionen führen meist nämlich nicht zu einer guten Lösung.