Das richtige Arbeitsmodell – Teil I

Haben Sie eine grössere Familie oder stecken noch im Studium und finden einfach keine Zeit eine feste Stelle zu finden? Im folgenden Beitrag erhalten Sie Informationen zu besonderen Arbeitsverhältnissen. So bekommen Sie trotz Familien- oder Prüfungsstress die Möglichkeit, das richtige Arbeitsmodell für Sie zu finden. Dies ist im Hinblick auf die Jobsuche ganz entscheidend.

Teilzeitarbeit

Mehr als ein Drittel aller Erwerbstätigen arbeitet Teilzeit. Teilzeitarbeit hat ein gegenüber Vollzeitarbeit reduziertes Arbeitspensum. Je nach Motiv und persönlichen Verhältnissen (z.B. Mehrfachbeschäftigung, Kindererziehung, Teilinvalidität usw.) sind Probleme mehr oder weniger vorprogrammiert. Teilzeitarbeit tritt in Erscheinung als:

  • stundenweise Tätigkeit (z.B. Reinigung von 19 – 20 Uhr)
  • halbtagweiser Einsatz (Arbeit am Nachmittag von Montag bis Freitag)
  • Bedarfsjob, d.h. je nach den zu erledigenden Arbeiten (z.B. Reinigung nach Bedarf).
  • tageweiser Job

Arbeit auf Abruf

Die Arbeit auf Abruf ist ein gesetzlich geregelter, unbefristeter Arbeitsvertrag, bei dem jedoch die Einsätze (Zeitpunkt, Dauer und Umfang) einzelfallweise festgelegt werden (uneigentliche Teilzeitarbeit). Arbeit auf Abruf tritt folgendermassen in Erscheinung:

  • Bedarfsbedingte Arbeit auf Abruf (variable Arbeitszeit)
  • Einsatzbedingte Arbeit auf Abruf (Pikettdienst vs. Bereitschaftsdienst)
  • Arbeit auf Abruf mit Befolgungspflicht (Fortdauerndes Arbeitsverhältnis)
  • Arbeit auf Abruf ohne Befolgungspflicht (Pro Einsatz neuer Arbeitsvertrag)

Temporärarbeit

Temporärarbeit kommt dann zum Einsatz, wenn der Arbeitnehmer bei einer spezialisierten Agentur unter Vertrag steht und diese ihn auch mit einem Auftrag beschäftigt, d.h. ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag besteht. Entlöhnt wird der Arbeitnehmer dabei von der jeweiligen Agentur. Arbeitszeiten und die Regelung des Ferienanspruchs ist Sache der Firma.

Heimarbeit

Heimarbeit und Teleworking ist Arbeit, die nicht in den Büros oder in den Betriebsräumen des Arbeitgebers, sondern für diesen im eigenen Heim oder in der Region eingerichteten Ateliers oder Dienstleistungsbüros geleistet wird. Das flexible Arbeitsmodell der Heimarbeit eignet sich vor allem für frischgebackene Eltern oder Personen, die aus gesundheitlichen Gründen gebunden sind.

Handelsreisende

Der Handelsreisendenvertrag regelt das Arbeitsverhältnis zum Handelsreisenden (auch Aussendienstmitarbeiter), der den Kunden des Arbeitgebers eine individuelle Betreuung an ihrer Geschäftsadresse bieten soll. Dabei handelt der Aussendienstmitarbeiter im Namen und auf Rechnung des Arbeitgebers nach dessen Weisungen. Dieses Arbeitsmodell eignet sich für Personen, die flexibel bleiben möchten und nicht jeden Tag im Betrieb verbringen möchten.

Fortsetzung folgt…

Quelle: Swiss Legal Services