Arbeitsrecht – Ist eine Kündigung vor Stellenantritt möglich?

Anfang Juli sollten Sie einen neuen Job beginnen. Vor ein paar Tagen erhielten Sie jedoch ein sehr gutes Stellenangebot von einer anderen Firma und Sie möchten dieses Angebot akzeptieren. Nun ist die Frage: Kann ich einen bereits unterzeichneten ersten Vertrag kündigen, bevor ich mit dem Job beginne?

Ja, die Kündigung ist zulässig. Sie als Arbeitnehmer dürfen den Arbeitsvertrag kündigen, bevor Sie die Stelle antreten. Das Arbeitsverhältnis endet dann zum frühestmöglichen Kündigungstermin. Sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vorgesehen ist, beträgt die Probezeit einen Monat. Während dieser Zeit gilt (sofern nicht anders vereinbart) eine verkürzte Kündigungsfrist von sieben Tagen.

Auch bei einer Kündigung vor Stellenantritt muss der Arbeitnehmende diese Siebentagefrist beachten. Das heisst, Sie müssten theoretisch die Stelle antreten und einige Tage arbeiten. Doch ein solcher Stellenantritt ist in der Regel für beide Parteien nicht sinnvoll, da auch der Arbeitgebende kein Interesse daran hat, einen neuen Arbeitnehmenden einzuführen, der nicht bleiben wird. Sind Sie sich in dieser Hinsicht mit Ihrem Arbeitgebenden einig, sollten Sie das schriftlich festhalten.

Sollten Sie diese sieben Tage nicht „absitzen“, beziehungsweise einfach nicht zur Arbeit erscheinen, ohne diese Absenzzeit mit Ihrem Arbeitgebenden abgesprochen zu haben, müssen Sie dem Arbeitgebenden unter Umständen ein Viertel des Monatslohns zahlen. Darüber hinaus besteht eine Entschädigung, wenn der Arbeitgebende nachweisen kann, dass das Unternehmen aufgrund Ihres Versagens zusätzliche Kosten zu tilgen hatte. Solche zusätzlichen Kosten können beispielsweise entstehen, wenn das Unternehmen vorübergehend einen Zeitarbeiter einstellen muss, der mehr kostet als Sie.

Es gibt gute Gründe, warum eine frühzeitige Kündigung sinnvoll sein kann. In diesem Beitrag lesen Sie 10 Gründe für eine Kündigung vor Stellenantritt.