Arbeitszeugnis – Die Visitenkarte

Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gehört das Arbeitszeugnis zur letzten Pflicht des Arbeitgebers. Das Zeugnis ist immer noch ein wichtiger Bestandteil der Bewerbungsunterlagen und sollte sorgfältig geprüft werden. Am Schluss dieses Artikels, wissen Sie, was genau in ein Arbeitszeugnis gehört und wann dieses abgeändert werden sollte.

Fangen wir von vorne an. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Arten von Arbeitszeugnissen unterschieden: Praktikumszeugnis, Lehrzeugnis, Arbeitsbestätigung, Zwischen- und Schlusszeugnis. Im Zeugnis wird Auskunft über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, sowie die Funktion(en), Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers gegeben. Sie können es jederzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen, meistens wird es am Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Als Standortbestimmung oder wenn Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung sind, können Sie auch ein Zwischenzeugnis oder eine Arbeitsbestätigung verlangen.

Für Sie ist es hauptsächlich wichtig, den Unterschied zwischen dem Arbeitszeugnis und der Arbeitsbestätigung zu kennen. Letzteres beschränkt sich auf die Funktion und die Art bzw. der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Die Arbeitsbestätigung wird allerdings selten verlangt und es kann auch einen schlechten Eindruck hinterlassen, wenn der Arbeitgeber nur eine Bestätigung ausstellt. Meistens zeigt dies, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht einigen konnten und Unstimmigkeiten herrschen.

Bei einer kurzen Anstellungsdauer ist es jedoch üblich nur eine Arbeitsbestätigung auszustellen, da man in so einem Fall noch nicht über die Leistungen des Arbeitnehmers urteilen kann.

Grundsätzlich sollten Sie als Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis immer prüfen und eine Änderung verlangen, falls Sie mit dem Zeugnis nicht zufrieden sind. Auch Codes mit getäuschten Fakten müssen nicht akzeptiert werden. Diese tönen für einen Laien zuerst gar nicht mal so schlecht, allerdings gibt es versteckte Interpretationen. Meistens ist es nur ein Wort, welches alles ändern kann. Unten finden Sie einige Beispiele von kodierten Formulierungen.

Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt.
Er war ein sehr guter Mitarbeiter, der meist sehr gute Leistungen erbracht hat.

Er hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit ausgeführt.
Er hat lediglich knapp genügende Leistungen erbracht.

Im Umgang mit Vorgesetzten und Mitarbeitern war er stets zuvorkommend, freundlich und korrekt.
Er war menschlich sehr wertvoll für das Team.

Er ist ein gewissenhafter Mitarbeiter.
Er arbeitet gewissenhaft, jedoch ohne genügend Leistung zu erbringen.

Er hat all seine Fähigkeiten eingesetzt.
Seine Leistungen waren schwach.

Für Interessierte gibt es noch mehr Formulierungsbeispiele.

Im Arbeitszeugnis dürfen keine falschen Tatsachen festgehalten werden, allerdings muss der Arbeitgeber auf regelmässige Fehler des Arbeitnehmers hinweisen. Um grössere Diskussionen und Ärger zu vermeiden, sollte der Arbeitgeber kulant mit sinnvollen Änderungswünschen des Arbeitnehmers umgehen, nicht zuletzt um ihm seine berufliche Karrieremöglichkeiten nicht zu verbauen.

In diesem Blogbeitrag finden Sie weitere hilfreiche Informationen über die «Geheimsprache» der Arbeitszeugnisse.