Der Arbeitsvertrag – 12 Punkte, die in Ihrem Arbeitsvertrag nicht fehlen sollten!

Der Arbeitsvertrag bindet Arbeitnehmende und Arbeitgeber aneinander und beinhaltet die Rechte und Pflichten beider Parteien. Zusammengefasst hält er fest, dass der oder die Arbeitnehmende die Pflicht hat, die erwartete Arbeit abzuliefern und der Arbeitgeber, ihn oder sie dafür zu entschädigen. Tatsächlich sind jedoch weitaus mehr Dinge darin geregelt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick darüber, welche Inhalte in einem Arbeitsvertrag nicht fehlen dürfen und geht kurz auf wichtige arbeitsrechtliche Fragen ein.

Unterschreiben

Ein Arbeitsvertrag kann unbefristet auf unbestimmte Zeit oder befristet mit einem festen Beginn und Endzeitpunkt abgeschlossen werden. Laut Art. 320 OR muss der Arbeitsvertrag in der Schweiz keine besondere Form aufweisen. Das heisst, er kann auf beliebige Art und Weise schriftlich oder sogar nur mündlich vereinbart worden sein. Aus Gründen der Beweisführung ist jedoch unbedingt ein schriftlicher Vertrag zu empfehlen. Bei der Unterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrags sollten Sie darauf achten, dass folgende Punkte eindeutig im Vertrag geregelt sind:

  1. Vertragsparteien: Namen und Adressen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in
  2. Umschreibung von Funktion und Tätigkeit sowie allenfalls anderen zumutbaren Arbeiten (wie beispielsweise Ämtli)
  3. Vertragsbeginn (bei befristeten Verträgen zusätzlich das Vertragsende)
  4. Beginn und Dauer der Probezeit
  5. Arbeitsort(e), allenfalls Möglichkeit zu mobilem Arbeiten und Homeoffice
  6. Lohn / Vergütung inklusive Spesen, 13. Monatslohn und Bonus
  7. Direkter Vorgesetzter / direkte Vorgesetzte
  8. Arbeitszeit, allenfalls Gleitzeitreglement und Pausen, wöchentliche Arbeitszeit
  9. Arbeitspensum
  10. Versicherungen: Sozialbeiträge AHV, IV, Pensionskassenreglement und Krankentaggeldversicherung
  11. Regeln zur Nebenbeschäftigung, allenfalls Bewilligungspflicht
  12. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsfristen

Was nicht explizit im Vertrag geregelt ist, wird in der Regel durch das Gesetz oder, je nach Branche, durch einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) bestimmt. So schützt das Gesetz auch mündlich beschlossene Vereinbarungen: Der oder die Arbeitnehmende kann sich auch in diesem Fall auf die Schutzvorschriften des Arbeitsrechts berufen. Im Obligationenrecht sind die meisten Fragen geregelt, wobei die Regelungen grundsätzlich Minimalvorschriften darstellen, welche durch den Arbeitgeber nicht zu Ungunsten der arbeitnehmenden Person abgeändert werden dürfen. So kann zum Beispiel ein Arbeitgeber das Arbeitspensum nicht einfach reduzieren, auch wenn nur ein mündlicher Arbeitsvertrag vorliegt. Dazu müsste er das Arbeitsverhältnis kündigen und nach Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Stelle mit tieferem Pensum anbieten. Die Kündigungsfrist wird in diesem Fall ebenfalls vom Arbeitsrecht geregelt und hängt von der Anstellungsdauer ab.

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21 Antworten zu «Der Arbeitsvertrag – 12 Punkte, die in Ihrem Arbeitsvertrag nicht fehlen sollten!»

  1. […] haben Sie gedanklich auch bereits für Ihren nächsten Japanurlaub reserviert. Einzig der Arbeitsvertrag muss noch unterschrieben werden. Doch dann: Geringeres Gehalt, gekürzte Ferientage und doch kein […]

  2. Mir drängt sich die Frage auf, wie der Lohn aufgeschrieben sein muss. Nehme an ich arbeite zu 80%, dann entspricht die Lohnsumme auch meinem Pensum oder?
    Oder darf dann der Arbeitgeber einfach nach der Unterschrift noch behaupten, die Lohnsumme im Vertrag wäre bei 100% ich kriege nur 80% des geschriebenen Lohns?

    Meiner Meinung nach, muss genau das bezahlt werden, was da drin steht und es darf keine Zahl genannt sein, welche man nachher selber ausrechnen muss oder?

    1. Danke für deine Nachricht Michael.
      Im Vertrag muss klar gekennzeichnet sein, auf welches Pensum sich die Summe bezieht. Es ist möglich, dass die Summe eines 100% Pensums im Vertrag steht, obwohl sie 80% angestellt sind. Aber es muss im Vertrag formuliert sein, dass diese Summe bei einer 100%-Anstellung gilt.

  3. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Arbeitsvertrag. Mein Bruder lässt seinen neuen Arbeitsvertrag von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen, da es einige Unstimmigkeiten gab. Gut zu wissen, dass Punkte die nicht im Vertrag geregelt sind, meist bereits durch das Gesetz geregelt sind.

  4. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Arbeitsvertrag. Meine Schwester hat einen Anwalt für Arbeitsrecht gebeten, ihren Arbeitsvertrag zu überprüfen, da sie bei einigen Punkten stutzig wurde. Gut zu wissen, dass nicht nur die Arbeitszeit festgehalten werden sollte, sondern auch das Arbeitspensum.

  5. Gestern habe ich ein Jobangebot bekommen. Ich habe die Idee, dass einige Sachen im Vertrag fehlen. Es wird gar nichts über die Probezeit erwähnt. Das werde ich mal nachfragen.

  6. Ich wusste gar nicht, dass ein Arbeitsvertrag theoretisch auch nur mündlich geschlossen werden kann. Ich würde allerdings immer auf die schriftliche Form setzen und vor allem darauf achten, dass auch die Probezeit genau festgehalten wird. Der Tipp von einem der Kommentatoren vor mir, den Vertrag vor der Unterzeichnung immer noch von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, scheint mir auch sehr sinnvoll zu sein.

  7. Vielen Dank für den Beitrag! Ich stimme zu, dass es besser ist, diese Punkte aufzuschreiben.

    Eine Freundin erzählte mir von ihren Erfahrungen, als sie sich von Anwälten beraten ließ, wie sie aus ihrem früheren Arbeitsverhältnis aussteigen könne. Sie hat gesagt, es war ziemlich schwierig, eine Vertretung zu finden, die nicht die Sterne versprochen hat, sondern einen Kompromiss vorgeschlagen hat, auf den sich sowohl sie als auch ihr Ex-Arbeitgeber einigen konnten.

  8. Was für ein hilfreicher Artikel zum Thema Arbeitsrecht! Das ist alles echt gut zu wissen. Die Informationen werde ich mir zu Herzen nehmen für die Zukunft.

  9. Danke für diese Tipps! Ich habe vor 2 Monaten einen neuen Arbeitsvertrag gestartet, aber vorher habe ich meinen Anwalt für Arbeitsrecht darum gebeten sich den Vertrag anzuschauen damit ich auch nicht einen wichtigen Punkt übersehe. Ich habe in ihrem Text nur das Recht auf Urlaub vermisst. Gehört es nicht in jede Art von Vertrag dazu? Vielen Dank!

    1. Isabelle Schaffner

      Guten Tag Frau Labrentz

      Leider können wir Ihnen keine rechtlich, abgesicherte Auskunft geben, da wir uns nur zeitlich begrenzt mit dem Thema befasst haben und keine juristische Plattform sind. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit.html

      Beste Grüsse
      Das Redaktion-Team

  10. Der Beitrag zum Thema Arbeitsverträge ist sehr hilfreich. Ich wollte besser informiert sein, denn ich weiß sehr wenig darüber. Das ist gut zu wissen, dass sie Regeln über Kündigungsfristen im Vertrag liegen. Eine Freundin hatte ein Problem damit und musste mit einem Anwalt treffen.

  11. Vielen Dank für den Beitrag, allerdings fehlt auf Ihrer Liste der Anspruch an Urlaubstage. Mein zukünftiger Arbeitgeber hat mir endlich den Vertrag geschickt, aber Urlaubstage sind dort nicht erwähnt. Ich frage mich, ob das in diesem Fall auch durch das Gesetz geregelt ist. Um sicher zu sein, werde ich eine rechtliche Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht einholen.

  12. Vielen Dank für den ausführlichen Beitrag über Arbeitsverträge. Ich habe einen neuen Job als Sekretärin bekommen, aber habe den Vertrag noch nicht unterschrieben. Meiner Meinung gibt es Lücken in der Beschreibung der Tätigkeit und habe ihn deswegen noch nicht unterschrieben. Vielleicht könnte es sich lohnen, den Vertrag prüfen zu lassen.

  13. Auf der Arbeit wurde mir gesagt, dass es gut ist, wenn man sich mit dem Thema Arbeitsrecht einmal auseinander setzt. Jetzt wo ich diesen Beitrag lese, finde ich es wirklich interessant. Ich denke, den Beitrag werde ich mal mit meinen Kollegen teilen.

  14. Super Beitrag zum Thema Arbeitsvertrag. In unserem kleinen Unternehmen wollen wir nun auch unsere Verträge etwas abändern und da kommt dieser Artikel gerade recht. Alle diese hier aufgelisteten Punkte werden wir auf jeden Fall berücksichtigen. Da wir allerdings ein internationales Unternehmen sind, ist es für uns besonders wichtig diesen im Nachhinein auch übersetzen zu lassen. Habt ihr dazu auch ein paar Tipps?

    1. Isabelle Schaffner

      Guten Tag

      Vielen Dank für Ihren Kommentar. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, lassen Sie den neuen Arbeitsvertrag von einem Übersetzer übersetzen.

      Beste Grüsse

  15. Wie Sie bereits sagen, sollte ein Arbeitsvertrag auch die Beschreibung der Tätigkeit beinhalten. Geht es um eine unbefristete Festanstellung, welche ich erwäge langfristig auszuüben reiche ich den Arbeitsvertrag auch bei meinem Anwalt für Arbeitsrecht zur Prüfung ein. Ich denke, dass man vor Unterzeichnung sicher sein sollte, dass alles korrekt aufgeführt und die eigenen Interessen zu genüge repräsentiert sind.

  16. Ich lasse meinen Arbeitsvertrag stets von meinem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Ich denke, dass derartige Verträge beiderseits viel zu unachtsam aufgesetzt und unterschrieben werden. Daher können sich Fehler oder Unklarheiten wie bei Spesen oder dem 13. Monatsgehalt bilden. Vielen Dank für Ihren Beitrag!

  17. Vielen Dank für einen informativen Beitrag zum Arbeitsvertrag. Momentan mache ich ein Praktikum und möchte bei dieser Firma gerne weiter arbeiten. Gut zu wissen, auf welche Punkte ich bei dem Arbeitsvertrag achten soll. In einigen Punkten ist dieser meinem Praktikumsvertrag ähnlich. Interessant, ob ich noch eine Probezeit haben soll.

  18. Hilfreiche Hinweise zu dem Arbeitsvertrag! Die braucht der Neffe, der schon in dem nächsten Monat seinen beruflichen Weg startet. Meinen besten Dank für die Tipps! Ein paar Hinweise zu der Probezeit würden ihm ja auch nicht schaden!