Die Vielfalt der Arbeitsvertragsformen

In der heutigen Arbeitswelt stehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber:innen vor einer Vielzahl von Vertragsmöglichkeiten, die die Grundlage für ihre berufliche Beziehung bilden. Diese reichen von individuellen Vereinbarungen bis hin zu kollektiven Regelungen, die ganze Branchen umfassen. In diesem Artikel beleuchten wir drei der wichtigsten Arbeitsvertragsformen: den Einzelarbeitsvertrag, den Gesamtarbeitsvertrag und den Normalarbeitsvertrag. Jede dieser Vertragsarten hat ihre eigenen Merkmale und Vorteile, welche sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber von grosser Bedeutung sind.

Der Einzelarbeitsvertrag (EAV)

Ein Einzelarbeitsvertrag stellt eine maßgeschneiderte Abmachung dar, die zwischen einem Arbeitnehmer, einer Arbeitnehmerin und einem Arbeitgeber, einer Arbeitgeberin getroffen wird, um sämtliche Bedingungen ihres Arbeitsverhältnisses zu definieren. Diese Vereinbarung kann in mündlicher oder schriftlicher Form geschlossen werden, sofern sie sämtlichen rechtlichen Vorgaben genügt. Gemäß dem Schweizerischen Obligationenrecht (OR) ist es Aufgabe des Arbeitnehmers, der Arbeitnehmerin, seine Arbeitskraft für den Arbeitgeber einzusetzen, während es dem Arbeitgeber obliegt, die vertraglich festgelegte Vergütung zu entrichten. Um die Rechtskräftigkeit eines Vertrags sicherzustellen, müssen sowohl die Vertragsparteien handlungsfähig und einverstanden sein, als auch der Inhalt des Vertrags keinerlei gesetzliche Verbote verletzen und sämtliche erforderlichen Formalitäten gewissenhaft erfüllt werden. Sollte eine dieser Anforderungen nicht erfüllt sein, führt dies zur Ungültigkeit des Vertrags.

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

Der Gesamtarbeitsvertrag ist eine tarifvertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, die in vielen Berufssparten und Betrieben existiert. Sie bieten in der Regel bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne im Vergleich zu Einzelarbeitsverträgen und begrenzen die Verhandlungsmacht der einzelnen Vertragsparteien. Ein GAV gilt normalerweise nur für Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände, es sei denn, es wurde im Einzelarbeitsvertrag anders vereinbart. Einige GAVs wurden allgemeinverbindlich erklärt, was bedeutet, dass sie für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen in der betreffenden Branche verbindlich sind, unabhängig von ihrer Verbandsmitgliedschaft. Die Verträge regeln wichtige Aspekte wie Löhne, Arbeitszeiten, Zusatzleistungen und mehr. Ein GAV besteht aus einem normativen und einem schuldrechtlichen Teil und kann auf nicht organisierte Arbeitnehmer ausgedehnt werden, wenn der Arbeitgeber dies im Einzelarbeitsvertrag festlegt.

Der Normalarbeitsvertrag (NAV)

Der Normalarbeitsvertrag  ist ein behördlicher Erlass, der in Branchen ohne Gesamtarbeitsverträge Anwendung findet, wie in der Landwirtschaft, der Hauswirtschaft und im Gesundheitswesen. Trotz seines Namens handelt es sich nicht um den «Normalfall», sondern um eine Ausnahme. Der NAV enthält Schutzbestimmungen für Arbeitsverhältnisse, gilt jedoch nur, wenn im Einzelarbeitsvertrag keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Geltung eines NAV erstreckt sich über mehrere Kantone, wenn der Bundesrat dafür zuständig ist, ansonsten obliegt es dem jeweiligen Kanton. Der NAV ist dispositiv und kann zugunsten oder zuungunsten des Arbeitnehmers, der Arbeitnehmerin abgeändert werden.

Fazit

Zusammenfassend zeigt sich, dass die moderne Arbeitswelt eine breite Palette von Arbeitsvertragsformen bietet. Vom individuellen Einzelarbeitsvertrag über kollektive Gesamtarbeitsverträge bis hin zu behördlichen Normalarbeitsverträgen gibt es verschiedene Instrumente, die die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebern regeln. Jede dieser Vertragsformen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile und kommt in unterschiedlichen Branchen zum Einsatz. Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, welcher Vertragstyp am besten zu ihren Bedürfnissen passt und dabei die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen beachten. Genaure Informationen über die Arbeitsvertragsformen können Sie hier nachlesen.

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