Einsprache bei missbräuchlicher Kündigung – so gehen Sie am besten vor

Ist es Ihnen auch schon passiert? Sie wurden aus heiterem Himmel gekündigt und wussten sich nicht so recht zu helfen. Und haben Sie sich in dieser schwierigen Situation allein und unwissend gefühlt? Das ist keine Schande, denn eine Kündigung kann jede:n von uns treffen. In solchen Ausnahmesituationen ist es deshalb umso wichtiger, dass man die eigenen Rechte kennt und sich auch getraut, diese durchzusetzen. Dies gilt besonders, wenn die Kündigung missbräuchlich ist.

Wann ist eine Kündigung missbräuchlich?

Von einer missbräuchlichen Kündigung spricht man zum Beispiel dann, wenn eine arbeitnehmende Person aufgrund einer persönlichen Eigenschaft entlassen wird, die nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht (z.B. aufgrund der Religion). Besteht der Verdacht, dass eine Kündigung missbräuchlich ist, kann der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin rechtliche Schritte einleiten und Einsprache gegen die Kündigung erheben. Unter Umständen kann die Kündigung auf diese Weise noch verhindert oder aber entschädigt werden. Doch wie läuft dies genau ab, welche Kosten sind zu erwarten und in welchen Fällen ist es überhaupt sinnvoll, eine Einsprache gegen eine Kündigung zu erheben? Diese Fragen werden nachfolgend beantwortet.

Missbräuchlichkeit der Kündigung und Einsprachemöglichkeit

  • Eine Kündigung ist missbräuchlich, wenn sie nicht sachlich begründbar ist und / oder wenn sie aus unlauteren Motiven oder auf unangemessene Art und Weise durchgeführt wird. 
  • Die Einsprache gegen eine missbräuchliche Kündigung braucht schriftlich und noch während der Kündigungsfrist zu erfolgen. 
  • Ziel der Einsprache ist es, das Arbeitsverhältnis wiederherzustellen. 
  • Lehnt der Arbeitgeber es ab, Sie weiter zu beschäftigen, können Sie eine Entschädigung einklagen. Die Einsprache gegen eine mutmasslich missbräuchliche Kündigung muss innert 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingereicht werden.

Eine Kündigung ist aber zum Beispiel auch dann missbräuchlich, wenn sie als Reaktion auf eine Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis erfolgt. 

Weitere Beispiele, weshalb eine Kündigung nicht rechtens ist, sind folgende:

  • Die Kündigung erfolgt daraufhin, dass die Person ein verfassungsmässiges Recht ausübt, ohne dass dabei eine Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis verletzt wird oder dies die Zusammenarbeit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt.
  • Jemandem wird ausschliesslich gekündigt, um Ansprüche dieser Person aus dem Arbeitsverhältnis nicht erfüllen zu müssen.
  • Es werden Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht und es kommt in der Folge zu einer Entlassung („Rachekündigung“).
  • Es wird eine unfreiwillig übernommene gesetzliche Pflicht erfüllt und es kommt deshalb zu einer Kündigung (z.B. während des Militär-, Schutz- oder Zivildienstes).
  • Ein Arbeitnehmender, eine Arbeitnehmerin wird aufgrund einer Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Arbeitnehmerverband oder wegen einer gewerkschaftlichen Tätigkeit gekündigt.
  • Ein:e Mitarbeiter:in ist ein gewählter Arbeitnehmervertreter in einer Einrichtung des Betriebs und wird ohne einen begründeten Anlass gekündigt.

Wie gehen Sie am besten vor?

Möchten Sie Einsprache gegen eine missbräuchliche Kündigung erheben, dann sollten Sie diese am besten per Einschreiben an den Arbeitgeber übermitteln. Ihr Arbeitgeber muss das Schreiben noch vor Ablauf der Kündigungsfrist erhalten. Falls die Einsprache nicht die gewünschte Einigung bewirkt, können Sie Klage auf eine Entschädigung einreichen. Diese muss allerdings innert 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingereicht werden, sonst gilt der Anspruch auf Entschädigung als verwirkt.

Die Höhe der Entschädigung wird vom Gericht unter Einbezug aller Umstände festgelegt, darf aber höchstens sechs Monatslöhne betragen.

Was muss im Schreiben an Ihren Arbeitgeber stehen und was müssen Sie dabei beachten? 

  • Im Schreiben sollten Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie die Kündigung als missbräuchlich ansehen und dass Sie daher Einsprache erheben. Begründen Sie dabei Ihre Ansicht sachlich. Der Brief muss unterschrieben sein und es ist ratsam diesen per Einschreiben zu versenden, sodass Sie eine Empfangsbestätigung bei Zustellung erhalten.
  • Ausserdem muss aus dem Schreiben klar hervorgehen, dass Sie an einer Fortführung des Arbeitsverhältnisses interessiert sind. Legen Sie am besten eine Frist von einigen Tagen fest, innerhalb derer Sie eine Rückmeldung diesbezüglich von Ihrem Arbeitgeber erwarten.
  • Der Arbeitgeber muss das Schreiben noch vor Ende der Kündigungsfrist erhalten.

Fazit

Auch wenn sich herausstellt, dass es sich tatsächlich um eine missbräuchliche Entlassung handelt, ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, die Kündigung rückgängig zu machen. Die Ausnahme bilden Fälle missbräuchlicher Kündigung im Zusammenhang mit dem Gleichstellungsgesetz. Wenn Ihr Arbeitgeber eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses ablehnt, können Sie jedoch, wie oben beschrieben, Klage einreichen und eine Entschädigung verlangen.

Falls Sie doch einmal von einer – in Ihren Augen – ungerechtfertigten Kündigung betroffen sein sollten, wissen Sie jetzt, wie Sie reagieren können und was dabei Ihre Rechte und Pflichten sind. Letztendlich liegt es an Ihnen, zu entscheiden, ob Sie unter diesen Umständen überhaupt noch für diesen Arbeitgeber tätig sein möchten und können.