Habe ich das Recht auf einen 13. Monatslohn?

Einen Zusatz zu den zwölf Monatslöhnen des Jahres zu erhalten, ist etwas tolles. Der 13. Monatslohn ist eine vorteilhafte Sache – doch nicht alle haben ihn. Wenn du wissen möchtest, ob du das Recht darauf hast, dann lies hier weiter.

Der 13. Monatslohn ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern eine Sondervergütung. Das heisst, dass er ein zusätzlicher Lohnbestandteil ist, der vertraglich geregelt wird (Art. 319 OR und Art. 322 ff. OR). Es gibt also keinen Gesetzesartikel, der dem Arbeitgeber generell vorschreibt, einen 13. Monatslohn oder eine Gratifikation zu bezahlen. Der 13. Monatslohn ist aber meist im GAV und im Arbeitsvertrag festgelegt.

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) stellt die vertragliche Grundlage für jeden Arbeitsvertrag eines bestimmten Berufes, beziehungsweise für sämtliche Arbeitsverhältnisse in einer bestimmten Branche. Es werden in der Regel Arbeitszeiten, Ferien, Kündigungsfrist und Mindestlöhne festgelegt. Es gibt sowohl gesamtschweizerische als auch kantonale Gesamtarbeitsverträge.

Das bedeutet: Obwohl der 13. Monatslohn gesetzlich nicht geregelt ist, existieren in den meisten Branchen Gesamtarbeitsverträge, die mit den Gewerkschaften ausgehandelt wurden und in denen die Modalitäten der Lohnzahlung festgelegt sind. Der GAV wird in Art. 356 bis 358 OR beschrieben. Durch den GAV stellen Arbeitgeber oder deren Vertreter und Arbeitnehmerverbände gemeinsam Bestimmungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf.

Wer sicher sein will, verbindlich einen 13. Monatslohn zu bekommen, liest vor dem Unterzeichnen des Arbeitsvertrages diesen und den zur Anwendungen kommenden GAV genau durch. Stellen Sie sicher, welcher GAV für Ihre Stelle die rechtliche Basis bildet.

Verschiedene Gesamtarbeitsverträge

  • Der Gesamtarbeitsvertrag ist nur bindend für die Unternehmen, die Mitglied des jeweiligen Unternehmerverbandes sind.
  • Der Gesamtarbeitsvertrag ist nur bindend für das Unternehmen, das den Vertrag abgeschlossen hat.
  • Der Gesamtarbeitsvertrag kann von der Kantonsregierung für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dieser ist dann für alle Arbeitgeber im Kanton verbindlich.
  • Der Gesamtarbeitsvertrag kann vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dieser ist dann für alle Arbeitgeber verbindlich.

Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit zu etwas mehr Geld zu kommen: Eine Lohnerhöhung. Dafür müssen Sie die Initiative ergreifen und mit Ihren Vorgesetzen sprechen. Hier finden Sie wertvolle Tipps für das Gespräch mit dem Chef.

Falls Sie jedoch lieber die Stelle wechseln möchten, um an einem Ort zu arbeiten, wo Sie den 13. Monatslohn erhalten: Auf jobagent.ch finden Sie alle offenen Stellen der Schweiz!