Ist eine befristete Arbeitsstelle besser als gar keine?

Diese Frage kann man nicht grundsätzlich mit einem Ja oder Nein beantworten. Es kommt stark auf die Gegebenheiten und auf die betroffene Person an. Folgende Faktoren sind entscheidend:

• Dauer der Stellenlosigkeit (RAV)
• Arbeitsmarktattraktivität
• Persönliche finanzielle Situation
• Individuelle Präferenzen, Werte und Lebenskonzept
• Laubahnrelevante Aspekte der befristeten Anstellung
• Handlungsspielraum, der daneben bleiben würde, um sich gezielt fest zu positionieren.

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist im Gegensatz zur Dauerbeschäftigung die Vereinbarung, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum oder mit einem bestimmten Ereignis ohne Kündigung enden soll. Befristete Arbeitsverhältnisse werden angenommen, wenn man eine gewisse Zeit überbrücken will (Studium, Reisen), wenn man bereits erwerbslos ist und befürchtet, keine feste Stelle zu finden, aber auch, wenn man mit dem befristeten Engagement seine Arbeitsmarktattraktivität erhöhen kann, beispielsweise weil man bei einem Projekt mitarbeiten oder es gar leiten kann. Generell: entweder aus einer Notsituation heraus, zum Überbrücken oder als Laufbahngestaltungsmöglichkeit.

Mögliche negative Aspekte:

• Eine befristete Anstellung endet mit dem Ablauf der Befristung. Es gibt keinen Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung, auch wenn die Stelle weiterhin vorhanden ist.
• Im Krankheitsfall ist die Lohnfortzahlung kürzer als beim unbefristeten Anstellungsverhältnis und unter Umständen kann bis zum Einsetzen der Krankentaggeldzahlung eine Lücke entstehen.
• Der Mutterschaftsurlaub beträgt nur 14 statt 16 Wochen und endet auch mit dem Ende der befristeten Anstellung.

Meist sind befristete Arbeitsverhältnisse schlechter bezahlt. Diese Form der Anstellung ermöglicht dem Arbeitgeber, bei kurzfristig grösserem Arbeitsanfall genügend Mitarbeitende zu haben, aber bei weniger Arbeit niemanden entlassen zu müssen. Also vorteilhaft für Arbeitgebende, die nicht in den Ruf kommen wollen, Leute auf die Strasse zu stellen – und die weniger soziale Verantwortung für die Arbeitssicherheit ihrer Mitarbeitenden übernehmen wollen.

Wer länger erwerbslos und beim RAV angemeldet ist, soll unbedingt die Situation mit dem RAV-Berater besprechen. Man kann eine befristete Stelle als Zwischenverdienst annehmen und erhält vom Arbeitsamt einen Ausgleich auf den niedrigeren Lohn, wenn er signifikant ist niedriger als was die Arbeitslosenkasse bisher bezahlt hat. Vom früheren Verdienst wird der neue Verdienst abgezogen, und von der Differenz erhält man vom RAV den Prozentansatz, der einem zusteht, also 70 oder 80 Prozent. Nach Ende der befristeten Anstellung wird bis Ablauf der Rahmenfrist der Betrag, den man bisher erhalten hat, ausbezahlt. Aber: Die Rahmenfrist läuft weiter ab.

Oftmals übernehmen junge Menschen nach Abschluss des Studiums eine befristete Stelle, wenn sie keine feste finden. Sie sagen sich mit Recht, dass diese praktischen Erfahrungen ihre Arbeitsmarktfähigkeit erhöhen.

Orientierung bitet diese Übersicht über Kriterien für oder gegen eine bestimmte Stelle.

Das Sprichwort „Besser einen Spatz in der Hand als eine Taube auf dem Dach“ sollte man ersetzen durch: „Ein Spatz in der Hand ist soviel wert, wie er bringt.“