Kurzarbeit statt Kündigung

Die Corona-Krise und die dazu eingeleiteten Massnahmen des Bundes bedeuten für viele eine radikale Veränderung des Arbeitsalltages oder sogar den Wegfall der Arbeit. Dies weckt bei vielen Sorgen um ihren Job. Eine Massnahme, um Arbeitsplätze zu erhalten, ist die Anmeldung von Kurzarbeit und die damit verbundene Kurzarbeit-Entschädigung der Angestellten.

Definition Kurzarbeit

Unter Kurzarbeit versteht man eine vom Arbeitgeber angeordnete Reduzierung der vertraglichen Arbeitszeit aufgrund einer nicht selbst verschuldeten wirtschaftlichen Notlage. Das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch bestehen und die Arbeitslosenkasse zahlt eine Kurzarbeitsentschädigung aus sobald der Anspruch auf diese abgeklärt ist.

Kurzarbeit während der Corona-Krise

Da momentan sehr viele Unternehmen und Angestellte betroffen sind, hat der Bund entschieden, die Kurzarbeit in der Schweiz auszuweiten. Daher lässt sich auch Kurzarbeit bei Teilzeit oder befristeten Arbeitsverträgen beantragen.

Die Berechnung der Kurzarbeitsentschädigung sieht folgendermassen aus: Die Arbeitslosenkasse übernimmt 80% des ausfallenden Lohns. Mit dem Lohn-Rechner für Kurzarbeit lässt sich genau errechnen, wie die Entschädigung im Einzelfall aussieht.