Mehrfachbeschäftigung – Was Sie beachten sollten!

Der Trend für Mehrfachbeschäftigungen hat in den letzten Jahren zugenommen. Längst handelt es sich dabei um keine Ausnahme mehr. Viele gehen aus finanzieller Notwendigkeit einer Nebenerwerbstätigkeit nach. Doch mehrere Jobs können auch strategisch genutzt und karrierefördernd eingesetzt werden. Lesen Sie hier, wie Sie dank Nebenjob die Karriereleiter hochklettern und dabei gesetzeskonform handeln!

Sie sehnen sich nach einem beruflichen Aufstieg, haben jedoch noch Lücken in Ihrem Lebenslauf? Mit einem gezielt ausgewählten Nebenjob können Sie diese Lücken in Ihrem Profil schliessen. Darüber hinaus kann eine Mehrfachbeschäftigung zur Erprobung neuer Arbeitsbereiche und Branchen sowie zur Vorbereitung eines Jobwechsels dienen oder lediglich eine Abwechslung zu Ihrem Hauptjob darstellen.

Pflichten des Arbeitgebers

In der Schweiz gehen laut Beobachter über 300’000 Erwerbstätige mehr als einer Arbeit nach. Gesetzlich ist das erlaubt. Allerdings haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende einige Pflichten einzuhalten. Auf Arbeitgeberseite muss gewährleistet werden, dass der Arbeitnehmende – trotz Mehrfachbeschäftigung – die gesetzlich geregelten Arbeits- und Ruhezeiten einhält. Folgendes Beispiel soll dies veranschaulichen:

Nehmen wir an, jemand geht zwei verschiedenen Jobs nach. Beim Erstarbeitgeber arbeitet die Person jeweils tagsüber, beim Zweitarbeitgeber wird sie in der Nacht eingesetzt. Wenn sie nun bereits einen ganzen Arbeitstag geleistet hat, so darf die effektive Arbeitszeit von insgesamt 9 Stunden nicht überschritten werden und muss in einem Zeitraum von 10 Stunden liegen. Ausserdem muss nach dem zweiten Arbeitseinsatz eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden.

Pflichten des Arbeitnehmenden

Im Gegenzug zu den Pflichten des Arbeitgebers muss der Arbeitnehmende eine Treuepflicht einhalten. Das heisst: Er darf keinen zweiten Job annehmen, der mit seinem Hauptarbeitgeber konkurriert oder ihm in seinem Ansehen schadet.

Haben Sie vor, einen Zweitarbeitsvertrag abzuschliessen? Auf diese arbeitsgesetzlichen Bestimmungen sollten Sie besonders achten:

  • Überzeit
  • Tägliche Höchstarbeitszeit
  • Tägliche Ruhezeit
  • Wöchentlich freier Halbtag
  • Sonntagsarbeit
  • Sonderbestimmungen der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz 

Sind Sie auf der Suche nach einer Nebenbeschäftigung? Hier finden Sie alle Teilzeitstellen in der Schweiz.

Quellen: www.kmu.admin.ch; www.seco.admin.ch