Muss ich beim Vorstellungsgespräch auf alle Fragen antworten?

Nach einigen Vorstellungsgesprächen kennt man langsam die gängigsten Fragen und hat sich auch schon die passenden Antworten überlegt und vorbereitet. Doch hin und wieder kann es sein, dass man von einer Frage überrascht wird, weil sie beispielsweise zu persönlich oder für die Stelle überhaupt nicht relevant erscheint. Wie soll man in so einer Situation reagieren und muss die Frage überhaupt beantwortet werden? Hier finden Sie einige Tipps dazu.

Die berechtigten Fragen

Grundsätzlich können Fragen, welche mit der Stelle oder Ihrer beruflichen Laufbahn zu tun haben, gestellt werden. Das Ziel eines Interviews ist, Ihre Eignung für die ausgeschriebene Stelle zu ermitteln. Sie müssen also Fragen nach Ihrer Ausbildung, Ihrem Werdegang, dem Grund für den Stellenwechsel, Weiterbildungspläne oder auch Besonderheiten in Ihrem Lebenslauf wahrheitsgetreu beantworten.

Auch Fragen zur Nationalität, zum militärischen Grad, zu Diplomen / Leistungsausweisen, Hobbies, Nebenbeschäftigungen oder ob aktuell ein Konkurrenzverbot besteht, sind gültige Fragen, welche ehrlich beantwortet werden sollten.

Jedoch besteht ein schmaler Grad zwischen berechtigten und unzulässigen Fragen. Gerade dann, wenn es um Sie als Person geht. Fragen zu weltanschaulichen, politischen oder gewerkschaftlichen Tätigkeiten oder Ansichten müssen nicht beantwortet werden. Sie müssen also nicht preisgeben, dass Sie Parteisekretär sind.

Diese Feinheiten zu kennen kann helfen, bei unerlaubten Fragen richtig zu handeln.

Welche Fragen dürfen von HR-Verantwortlichen nicht gestellt werden?

Allgemein kann gesagt werden, dass Fragen, welche Ihre Privatsphäre betreffen, nicht erlaubt sind. Einige Beispiele für unzulässige Fragen sind folgende:

Hatten Sie schon Probleme mit dem Gesetz?

Fragen zu Vorstrafen sind nicht zulässig. Ausnahmen sind hier, wenn die Vorstrafen für die Stelle relevant sind, also den Beruf direkt betreffen. Für eine Chauffeur-Stelle darf nach Verkehrsstrafen gefragt werden und für eine leitende Position darf die gesetzliche Integrität erfragt werden.

Wie sieht es so mit Ihrem Sozialleben aus, sind Sie verheiratet, wollen Sie Kinder?

Das ist auch eine Frage, die nicht im Zusammenhang mit der Stelle steht und in den Privat- und Intimbereich fällt. Sie müssen keine Aussagen über Ihren Zivilstand, über Ihre sexuelle Ausrichtung sowie über eine bestehende oder geplante Schwangerschaft treffen.

Ausnahmen bilden allenfalls Berufe, in denen stark körperliche Tätigkeiten ausgeführt werden müssen, oder mit giftigen Chemikalien hantiert wird. Auch Balletttänzerinnen, Sportlehrerinnen oder Models dürfen nach einer Schwangerschaft gefragt werden.

Sind Sie häufig krank und fehlen bei der Arbeit?

Fragen zum Gesundheitszustand gehören ebenfalls zu den unzulässigen Fragen. Jedoch besteht auch hier die Ausnahme, wenn sich der Gesundheitszustand auf die Arbeit auswirkt. Dann muss eine (chronische) Krankheit offengelegt werden.

Haben Sie schulden?

Ihre Finanzlage und Ihr Vermögensverhältnis geht den zukünftigen Chef bzw. die zukünftige Chefin nichts an. Genauso sind Schulden, Kredite, Betreibungen, Pfändungen oder Verlustscheine nicht Teil eines Bewerbungsgesprächs.

Aber auch hier die Ausnahme: Wenn Sie eine Vertrauensstelle antreten, darf danach gefragt werden

Tipps für den eleganten Umgang mit unerlaubten Fragen

  • Knappe Antworten: Starten Sie keine langen Erklärungsversuche. Diese laden zu Nachfragen ein. Versuchen Sie, Ihre Antwort allgemein zu halten und schnell zur nächsten Frage zu gelangen.
  • Notlüge: Die meisten Experten vertreten die Meinung, dass eine unzulässige Frage nicht wahrheitsgetreu beantwortet werden muss. Schliesslich darf kein Nachteil für den Bewerber oder die Bewerberin entstehen, welche/r mit einer nicht erlaubten Frage konfrontiert wird.
  • Diplomatie walten lassen: Anstatt sich mit einer Notlüge aus der Sache zu befreien, können Sie auch eine Gegenfrage stellen. Sie könnten z.B. äussern, dass Ihnen nicht ganz klar ist, was diese Frage mit der zu besetzenden Stelle zu tun hat. Diese Gegenfrage soll den HR-Verantwortlichen oder die HR-Verantwortliche hoffentlich schnell auf die Unzulässigkeit der Frage aufmerksam machen.
  • Grenzen setzen: Als Kandidat oder Kandidatin dürfen Sie auch in einem Vorstellungsgespräch Ihre Grenzen setzen. Wenn ein Personaler also eine unerlaubte Frage nach der nächsten stellt, können Sie auch einfach sagen, dass Sie sich dazu nicht äussern wollen oder darauf hinweisen, dass er oder sie das gar nicht fragen darf. Das braucht Überwindung, doch Sie müssen sich als Bewerber/-in nicht alles gefallen lassen.

Weitere Tipps und Tricks zum Thema Vorstellungsgespräch finden Sie in unserem Ratgeber.

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Quellen jobs-im-hr.ch, beobachter.ch