Selbstständig vs. Angestellt – Verwischt die Digitalisierung eine grundsätzliche Unterscheidung?

Lösen Sharing-Modelle, welche mit der Digitalisierung unseren (Arbeits-)Markt erobern, die scheinbar fixen Grenzen zwischen angestellt und selbständig auf? Darf man diese Grenze aufheben oder müssen wir sie stur aufrechterhalten? Eines ist klar, die Digitalisierung wird uns einmal mehr dazu zwingen, unsere Strukturen und Denkmuster zu überdenken und anzupassen.

«Die Grenze zwischen Angestellten und Unternehmern ist nicht mehr zeitgemäss», schrieb Monika Bütler kürzlich in einem Kommentar der NZZ am Sonntag . Ihr Argument: Die Digitalisierung eröffnet neue Arbeitsverhältnisse, wie z.B. Sharing-Modelle, an welche wir unsere Regeln und Rollenbilder anpassen sollten – nicht umgekehrt. Es geht dabei vor allem um die Bezahlung der Sozialversicherungsabgaben. Denn dies ist der grundlegende Unterschied zwischen Selbstständigen und Arbeitnehmern. Bei Letzteren übernimmt das Unternehmen einen Teil der Abgaben, bei Ersteren nicht. Doch «ökonomisch zählt nicht, wer vordergründig wie viel bezahlt, denn Löhne passen sich an», meint Bütler.

Auch mit der Unfallversicherung ist das so eine Sache: Sollen Uber-Fahrer, die eher knapp versichert sind, als Angestellte betrachtet werden und der Suva unterstellt werden, wie das die Suva letztens selbst bestimmt hat? Auch solche, welche lukrativere Gelegenheitsjobs über Agenturen ausüben (z.B. Redner und Rednerinnen), werden versicherungstechnisch oft als Angestellte eingestuft, obwohl ihre Arbeit eher selbständig ist. Beide Seiten würden meistens ein hohes Risiko tragen, wie Bütler meint, weshalb eine solche Aufteilung nicht mehr sinnvoll ist.

«Vollzeit-Selbständige» sind ausserdem nicht bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) versicherbar. Die Unterstützung von Selbständigen durch die ALV würde nämlich den Markt verfälschen. Aus diesem Grund ist es dann doch nicht ganz so einfach, den Unterschied zwischen Arbeitnehmenden und Selbstständigen aufzuheben. Aber, wie Bütler sagt, wir müssen unsere Regeln der Digitalisierung anpassen. Damit würde dann auch die Anpassung der gesamten Sozialversicherungsstruktur einhergehen, da diese ausschlaggebend für die Definition von selbstständig oder angestellt ist. Wie dies zu regeln ist, bleibt vorerst offen.

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