Unbezahlter Urlaub: Was muss ich wissen?

Ein Roadtrip entlang der Westküste Australiens, eine zweimonatige Entdeckungsreise durch Südamerika oder eine Kulturreise quer durch Asien – Sicherlich haben Sie schon davon geträumt, für eine längere Zeit zu verreisen. Doch blieb dies bisher ein Traum, weil die vier oder fünf Wochen Ferien im Jahr nicht ausreichen. In diesem Fall kann unbezahlter Urlaub die Lösung sein. Alles, was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie im Beitrag.

Viele Arbeitnehmende würden sich gerne den Traum erfüllen, für eine längere Zeit zu verreisen, um voller Kraft und neuer Perspektiven nach Hause zurückzukehren und die Arbeit enthusiastisch wieder aufzunehmen. Doch wie ist unbezahlter Urlaub überhaupt gesetzlich geregelt und welche Auswirkungen hat er auf die Lohnfortzahlung, Kündigung und bezahlte Urlaubstage?

Wie ist unbezahlter Urlaub rechtlich geregelt?

Das Gesetz sieht in Bezug auf unbezahlten Urlaub keine spezifische gesetzliche Regelung vor. Demnach steht es dem Arbeitgeber frei, unbezahlten Urlaub so zu regeln, wie es seinen Interessen entspricht. Aus diesem Grund ist es ratsam, folgende Punkte schriftlich festzuhalten bzw. mit dem Arbeitgeber für den Einzelfall separat zu regeln:

  • Dauer des unbezahlten Urlaubs
  • Aufhebung der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers sowie der Arbeitspflicht des Arbeitnehmenden
  • Auswirkungen auf das Kündigungsrecht und den Ferienanspruch des Arbeitnehmenden
  • Etwaige Fortzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen

Das Arbeitsverhältnis zwischen den beiden Seiten bleibt zwar in Kraft; jedoch werden die Hauptpflichten des Arbeitsvertrags – das heisst, die Arbeitspflicht des Arbeitnehmenden und die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers – in dieser Periode pausiert. Die Nebenpflichten des Arbeitsvertrags wie z.B. die Geheimnispflicht bezüglich interner Angelegenheiten des Arbeitgebers bleiben unberührt – diese bestehen also auch während der Abwesenheit.

Darf mir während eines unbezahlten Urlaubs gekündigt werden?

Während dem unbezahlten Urlaub besteht keine Einschränkung des Kündigungsrechts. Das heisst, die Kündigung ist grundsätzlich zulässig. Zu beachten ist, dass die Kündigung erst mit Kenntnisnahme des Arbeitnehmenden gültig wird. Dies lässt sich jedoch nur schwer überprüfen, weshalb eine Kündigung meistens nach Ablauf des unbezahlten Urlaubs stattfindet.

Wie beeinflusst ein unbezahlter Urlaub meinen Anspruch auf bezahlte Urlaubstage?

Es besteht kein Anspruch auf Urlaub. Der Arbeitgeber darf somit die Ferien anteilsmässig kürzen. Die Ferienkürzung beträgt pro vollen Monat ein Zwölftel.

Wie bin ich gegen Unfall versichert?

Da der obligatorische Versicherungsanspruch nach 31 Tagen unbezahlten Urlaubs erlischt, ist es ratsam eine Abredeversicherung oder Unfallversicherung abzuschliessen. Auf diese Weise kann der Versicherungsschutz bis maximal sechs Monate verlängert werden. Beziehen Sie länger als sechs Monate unbezahlten Urlaub, empfiehlt es sich eine Einzelunfallversicherung abzuschliessen.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, mir den unbezahlten Urlaub zu gewähren?

Nein, es besteht keine Verpflichtung seitens Arbeitgeber, dem Wunsch des Arbeitnehmenden nach einem unbezahlten Urlaub nachzukommen.

Welche Auswirkungen hat unbezahlter Urlaub auf die Dienstjahre?

Die Anzahl Dienstjahre werden durch den unbezahlten Urlaub nicht verändert. Denn beim unbezahlten Urlaub wird das Arbeitsverhältnis nur für eine bestimmte Dauer auf Eis gelegt, nicht aber beendet. Dies bedeutet, wenn Sie ein Jahr unbezahlten Urlaub beanspruchen, dieses Jahr trotzdem als Dienstjahr anerkannt wird.

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Quellen: Ktipp, Weka, Swissmem

11 Antworten zu «Unbezahlter Urlaub: Was muss ich wissen?»

  1. Melanie Marthaler

    Wie lange im Voraus muss ich den Arbeitgeber über den unbezahlten Urlaub informieren?

    1. Angestellte haben ja eigentlich keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Sie können Ihren Arbeitgeber also nicht «informieren», denn das Gesetz kennt kein Recht auf unbezahlten Urlaub und daher auch keine (offiziell geltenden) Fristen. Da immer das Einverständnis des Arbeitgebers benötigt wird, hängt es stark vom Arbeitgeber und der Art der Firma ab, ab welchem Zeitpunkt Sie sich mit Ihrer Chefin/ Ihrem Chef an einen Tisch setzten sollten, um zu reden.

      Generell: Je schwerer Ihre Position zu besetzten ist und je grösser die Firma, desto früher sollten Sie mit Ihren Vorgesetzten reden. Ich hoffe, dies hilft weiter.

  2. Wenn ich bereits gekündet habe jedoch für meine Neuanstellung noch eine Sxhulung machen muss und dafür no 6 Tage Unbezahlt möchte, wie hross ist die Chance das ich die Tage auch erhalte?

    Mit freundlichen Grüssen
    Maja Blum

    1. Isabelle Schaffner

      Guten Tag Frau Blum
      Dies können wir Ihnen leider nicht beantworten, da dies von Ihrem jetzigen Arbeitgeber abhängig ist. Am Besten informieren Sie sich direkt bei ihm.

      Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.

  3. A. Baumgartner

    Guten Tag, wie sieht das im finanziellen Bereich genau aus? Wenn eine Woche unbezahlter Urlaub bezogen wird, wird dann einen Viertel des Lohnes abgezogen?
    Besten Dank

    1. Isabelle Schaffner

      Guten Tag
      Leider können wir Ihnen keine rechtlich, abgesicherte Auskunft geben, da wir uns nur zeitlich begrenzt mit dem Thema befasst haben und keine juristische Plattform sind. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit.html

      Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.

  4. Bei manchen Arbeitgebern wird die Dienstzeit während des unbezahlten Urlaub ausgesetzt. Dies wird aber erst beim Dienstaltersgeschenk festgestellt. Also 3 Monate unbezahlten Urlaub innert 35 Jahre, ergibt dann eben nicht 35 Jahre.

    1. Ekaterine Dadiani

      Lieber Herr Riva

      Besten Dank für Ihr Feedback.

      Freundliche Grüsse,
      das Redaktions-Team