Wissen Sie eigentlich, wohin Ihre Lohnabzüge fliessen?

Jeden Monat erhalten Sie die Lohnabrechnung und vom schön hohen Bruttolohn bleibt unter dem Strich nicht mehr ganz so viel übrig. Doch wissen Sie, was Sie in welcher Höhe finanzieren? Hier finden Sie eine Übersicht von allen Lohnabzügen sowie deren Summe und Zweck.

AHV, IV, EO

Diese Abkürzungen stehen für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO). Sie werden von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmenden je zur Hälfte getragen. Die Höhe der Versicherungsabzüge beträgt 10,25% (2x 5,125%) des Bruttolohns und wird wie folgt aufgeteilt:

  • 8,4% gehen an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und finanzieren somit die Altersvorsorge.
  • 1,4% gehen an die Invalidenversicherung (IV); damit werden Renten für Menschen mit Behinderung bezahlt und ihre Eingliederung unterstützt.
  • 0,45% gehen an die Erwerbsersatzordnung (EO). Damit wird der Lohnersatz bezahlt, wenn Militärdienst oder Zivilschutz geleistet wird und damit wird auch das Mutterschaftstaggeld finanziert.

ALV

Auch die Arbeitslosenversicherung (ALV) wird von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmenden bezahlt. Die Höhe beträgt 1,1% des Einkommens und tritt im Falle von Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmenden oder bei Konkurs der Firma in Kraft. Verdient man allerdings mehr als 12’350 CHF pro Monat bzw. mehr als 148’200 CHF im Jahr, dann wird der Lohnanteil bis 12’350 CHF (Monatslohn) bzw. 148’200 CHF (Jahreslohn) mit 1,1% und der darüber liegende Lohnanteil nur noch mit 0,5% abgerechnet.

NBUV

Die Nichtbetriebsunfallversicherung (NBUV) wird von den Arbeitnehmenden alleine getragen. Zu Beginn des Jahres, zahlen die Arbeitgeber die Prämie und ziehen dann den Anteil vom Lohn der Arbeitnehmenden ab. Die Höhe der Lohnabzüge muss der Versicherungspolice entnommen werden und beträgt zwischen 1 und 3 Prozent. Im Falle eines Unfalls von Arbeitnehmenden in der Freizeit zahlt die NBUV 80% des Lohnes in Form von Taggeldern aus. Die Berufsunfallversicherung (BUV) zahlt ebenfalls der Arbeitgeber alleine und finanziert Unfälle, welche während der Arbeitszeit entstehen.

Pensionskasse (BVG)

Die berufliche Vorsorge (BVG) bietet den Arbeitnehmenden nicht nur finanziellen Schutz bei Tod (für die Hinterbliebenen) und Invalidität, sondern sorgt auch für eine Altersrente. Die BVG ist somit eine Ergänzung der AHV und IV. Arbeitnehmende mit AHV-pflichtigen Löhnen von mehr als 21’510 CHF Brutto im Jahr bzw. 1792.50 CHF im Monat sind obligatorisch über die BVG versichert. Zwischen 18 und 24 Jahren wird noch nicht obligatorisch in die berufliche Vorsorge (BVG) einbezahlt, sondern eine Risikoversicherung finanziert, welche bei einer Arbeitsunfähigkeit, zusätzlich zur IV, eine Rente bezahlen würde. Ab 25 Jahren wird zusätzlich in die Altersvorsorge einbezahlt, der Betrag erhöht sich dabei merklich. Die genaue Höhe des Beitrags hängt vom Einkommen, dem Alter des Versicherten und teilweise auch von der jeweiligen Pensionskasse ab.

Krankentaggeldversicherung

Diese Versicherung ist nicht obligatorisch, sondern kann Teil eines Arbeits- oder Gesamtarbeitsvertrags sein. Diese Versicherung garantiert, dass der Lohn bei Krankheit für 720 Tage und nicht nur 3 Wochen lang bezahlt wird.

Wie Sie sehen, geht doch einiges von Ihrem Bruttolohn weg, doch in der Regel ist der Nutzen dieser Abzüge für die Meisten ersichtlich. Sie garantieren Ihnen und unserer Gesellschaft ein Auffangnetz, welches bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie Unfällen oder einem Konkursfall der Firma, greift.

Über Lohnabzüge wissen Sie nun Bescheid. Hier können Sie erfahren welche Lohnarten es gibt und aus welchen Bestandteilen der Lohn zusammensetzt wird.

Quellen: Esurance; Beobachter; Informationsstelle AHV/IV